_ Für die Behauptung bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung ist stets der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz des Bruttowiederbeschaffungsaufwandes, wenn er ein Fahrzeug ersatzbeschafft, dessen Wert mindestens dem des beschädigten Fahrzeugs entsprach, unabhängig vom tatsächlichen Mehrwertsteueranteil.
LG München I, Entscheidung vom 16.9.2016, Az. 17 O 4196/16, Der Verkehrsanwalt 2017, 151
- Ausgabe 01/02/2018 Seite 54 (249.4 KB, PDF)