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ATU: Standardisierter Smart Repair-Prozess kommt

27.10.2017 12:04 Uhr
ATU: Standardisierter Smart Repair-Prozess kommt
Rund 50 Fuhrparkbetreiber und Branchenkenner kamen zum ATU Fuhrpark-Treff in Speyer zusammen.
© Foto: Rocco Swantusch/Autoflotte

Beim dritten ATU Fuhrpark-Treff 2017 sorgten vor allem die Leasingrückgabe von Fahrzeugen und die Möglichkeit, mit Smart Repair die Rückgabekosten zu senken, für viel Gesprächsstoff.

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Der dritte Stopp des diesjährigen Fuhrpark-Treffs von ATU fand in einer der ältesten Städte Deutschlands statt – in Speyer. Neben dem romanischen Dom zählt das Technik-Museum zu den Highlights in der Stadt am Oberrhein. Hierhin folgten gut 50 Fuhrparkbetreiber und Branchenkenner der Einladung des Flottendienstleisters aus Weiden. Für viel Gesprächsstoff sorgten vor allem die Leasingrückgabe von Fahrzeugen und die Möglichkeit, mit Smart Repair die Rückgabekosten zu senken.

Wie dies technisch geht, erklärte Sebastian Gürtler, Leitung Smart Repair bei ATU. Bereits seit 2006 bietet der Dienstleister kleine Reparaturen am Lack oder bei kleinen Dellen an. In 575 Filialen und mit 133 mobilen Monteuren widmet man sich der punktuellen Reparatur. Bis Juni 2018 soll es bundesweit einen standardisierten Prozess geben, der gerade für bundesweit agierende Fuhrparks interessant ist. Gleichzeitig wollen die Weidener den Schadenmanagementprozess ebenfalls bis Mitte 2018 fest in allen Filialen verankern. Unterstützt wird man dabei heute schon vom Partner SZU, der Sachverständigen Zentrale für Unfallschaden mit 110 eigenen Sachverständigen und 120 weiteren Kooperationspartnern.

Vielerorts wird ein Schaden erst zu einem solchen, wenn sich bei der Leasingrückgabe die beiden Parteien nicht einigen können, ob der Kratzer eine Gebrauchsspur oder ein Schaden ist – und damit einem Minderwert gleichkommt. Hier greift sehr oft das Vertragsrecht, mahnte Fachanwältin Inka Pichler-Gieser, Kanzlei Kasten & Pichler. "Viele Hersteller haben ihren eigenen Schadenkatalogen mit Fotos und Beschreibungen die Toleranzen bei Lackschäden oder Felgenkratzern dokumentiert. Diese sind mit Unterschrift bindend."

Deshalb rät die Anwältin bei jeder Fahrzeugrückgabe zu folgenden drei Punkten: Die Vereinbarung und etwaige Schadenkataloge aus dem Leasingvertrag vorab prüfen. Die Rückgabe der Leasingfahrzeuge standardisieren, also unter anderem das Fahrzeug immer gewaschen und sauber zurückgeben und dem Fahrer eine Checkliste für alle mobilen Teile rund um den Dienstwagen mit geben, um Fehlteile zu vermeiden. Drittens: Das Minderwertgutachten immer prüfen. Fast immer finde sich hier Interpretations- und damit Verhandlungsspielraum, betonte Pichler-Gieser.

Pedelecs zum Testen

Fast schon entspannt ging es auf dem Außengelände des Technik-Museums zu. Reges Interesse fanden hier die verschiedenen Versionen von Pedelecs, die emsig zu Probefahrten genutzt wurden – ATU vertreibt mittlerweile selbst Fahrräder mit Batterieunterstützung und bietet diese auch Flottenbetreibern an. (rs)

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