Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßt die Werkstattkette ATU am Donnerstag zu ihrem ersten Fuhrparktreff des Jahres 2017 im Maybach-Museum in Neumarkt in der Oberpfalz. Ein Höhepunkt des Events war die Führung der Fuhrparkexperten durch die neue ATU-Filiale in Neumarkt. Der Standort mit acht Werkstattarbeitsplätzen ist seit Ende Februar in Betrieb und wartet unter anderem mit neu ausgerichtetem Shop, LED-Licht in der Werkstatt und speziellem Smart-Repair-Arbeitsplatz auf. Diesen nutzen spezialisierte Smart-Repair-Mitarbeiter, die für diesen Zweck etwa fünf bis sechs Filialen betreuen.
Außerdem auf dem Programm: Rechtsanwältin Inka Pichler-Gieser von der Kanzlei Kasten & Pichler informierte zu Führerscheinkontrolle und Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Pichler-Gieser wies insbesondere auf die Unterscheidung der Führerschein- und Fahrerlaubniskontrolle hin. Bei der Fahrerlaubniskontrolle gehe es nicht nur darum, ob ein Mitarbeiter einen Führerschein habe, sondern zum Beispiel auch um vorhandene Fahrerlaubnisklassen. Kurz: "Welche Autos darf der Mitarbeiter fahren?"
In diesem Zusammenhang ging Pichle-Gieser auch auf neue Regelungen zu den Führerscheinklassen C1 und C1E ein. Wer eine dieser Klassen ab dem 28. Dezember 2016 erworben hat, bekommt sie nur noch auf fünf Jahre befristet. Bei Führerscheinerwerb zwischen 1999 bis zum 27. Dezember 2016 galten die Klassen dagegen bis zum 50. Lebensjahr, wer noch den alten Klasse-drei-Führerschein erwarb, erhielt sie sogar völlig unbefristet.
Drüber hinaus erläuterte Franz Eiber, Leiter Prozessmanagement und technischer Kundendienst bei ATU, die neue Anschlussgarantie der Weidener. Sie ist ein Kooperationsangebot mit der Cargarantie, exklusiv für Geschäftskunden buchbar und sichert die Fahrzeugbaugruppen nach ZDK-Standard ab. Lohn- und auch Materialkosten werden unabhängig von der Kilometerleistung zu 100 Prozent erstattet, dafür ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro Vertragsbestandteil. Die Garantie kann bis maximal zwölf Monate nach Erstzulassung abgeschlossen werden, wenn das zu versichernde Fahrzeug maximal 20.000 Kilometer auf dem Tacho hat. Die mögliche Garantiedauer beträgt zwölf oder 24 Monate. (cfm)