_ Auch eine von den behandelnden Ärzten zeitnah getroffene Diagnose kann nicht als prozessualer Beweis für die Kausalität zwischen Unfallereignis und Verletzung dienen.
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2016, Az. 6 U 170/14, VersR 2017, 1465
- Ausgabe 01/02/2018 Seite 54 (249.4 KB, PDF)