Verlangen Versicherungsbedingungen (AVB) als Voraussetzung der Erstattung von Reparaturkosten die Vorlage einer Rechnung, so ist damit nicht "irgendeine", sondern eine Rechnung über die Vornahme konkreter Instandsetzungsleistungen erforderlich. AVBs sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht verstehen kann. Wenn es also in den Bedingungen heißt: "Wir zahlen ... , wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen ...", so ist dies dahingehend zu verstehen, dass die Rechnung einen "Nachweis" über eine vollständige und fachgerechte Reparatur erbringen muss.
OLG Hamm, Entscheidung v. 7.4.2021, Az. 20 U 28/21; zfs 2021, 574
- Ausgabe 12/2021 Seite 63 (380.6 KB, PDF)