Obwohl das Mitführen von Warnwesten in Pkw seit gut zehn Jahren Pflicht ist, werden bisher nur wenige Autobesitzer diese Notfall-Oberteile in Hinblick auf ihre korrekte Leuchtkraft hin überprüft haben. Doch die können in einigen Fällen mangelhaft und damit nicht vorschriftsmäßig sein, wie der ADAC in einem Test von 14 Warnwesten für Erwachsene und Kinder jetzt festgestellt hat.
Zunächst hat der Verkehrsclub in einem praktischen Kurztest die Reflexionsstärke der Westen mit einer Referenzkarte verglichen. Dabei kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass sechs Exemplare die gesetzliche Norm EN ISO 20471 nicht erfüllen. Anschließend konnte ein zertifiziertes Lichtlabor die Schnelltestergebnisse in fünf Fällen bestätigen. Lediglich im Fall der Kinderweste Letto & Taylor wurde eine nachgebesserte Version im Labor geprüft, welche die Normanforderungen dann erfüllte.
Die im Straßenverkehr schlechte Sichtbarkeit der fünf als mangelhaft benoteten Westen kann nicht nur lebensgefährlich sein, das Fahrzeug ist mit diesen außerdem nicht vorschriftsmäßig ausgestattet. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Leuchtkraft der im Pkw hinterlegten sowie der von Kindern im Straßenverkehr getragenen Warnwesten selber überprüfen. Diese müssen strahlend weiß reflektieren, wenn sie etwa von einer Taschenlampe aus drei Metern Entfernung angeleuchtet werden. Mangelhafte Exemplare leuchten hingegen kaum heller als ein weißes Blatt Papier.