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Im Kraftfeld der Steuern
In Tschechien versteuern Arbeitnehmer die Nutzung von Firmenwagen analog zu den deutschen Vorgaben mit einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Gleichwohl gibt es hierbei Unterschiede sowie andere landestypische Vorgaben. Jana Vlckova, Senior Manager in der Steuerabteilung bei Deloitte Tschechien und Spezialistin für Dienstleistungen von Finanzinstitutionen wie Leasinggesellschaften und Banken, erläutert grundlegende Steuerarten und die praktische Umsetzung.
Af: Welche Steuern werden in Tschechien auf Fahrzeuge im Allgemeinen und speziell auf Firmenwagen erhoben?
Vlckova: Zum einen sind Fahrzeuge, die zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden, in Tschechien der Kraftfahrzeugsteuer unterworfen. Diese Steuerart ist abhängig vom Typ sowie dem Hubraum des Fahrzeugs und wird jährlich erhoben. Zugleich wird bei der Berechnung der Kfz-Steuer das Alter berücksichtigt. Prinzipiell gilt hier: Je älter das Fahrzeug ist, desto höher ist die Steuer (siehe Kasten rechts: „Beispiel für Kfz-Steuer“). Darüber hinaus führt die Nutzung eines Firmenwagens zu dienstlichen und privaten Zwecken zu einem nichtmonetären Einkommensvorteil für Arbeitnehmer, welcher der persönlichen Einkommensteuer unterliegt.
Af: Gibt es in Tschechien auch andere Steuerarten wie Zulassungssteuern oder Ähnliches?
Vlckova: Nein. Wir haben keine Steuern dieser Art, auch keine kommunalen Steuern auf Firmenwagen oder dergleichen.
Af: Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber nun genau für die Besteuerung von Arbeitnehmern bei Nutzung eines Firmenwagens?
Vlckova: Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das dieser beruflich und privat nutzen kann, wird ein Betrag von einem Prozent des Kfz-Listenpreises einschließlich Mehrwertsteuer als geldwerter Vorteil betrachtet, den der Arbeitnehmer jeden Monat mit seinem Einkommen zu versteuern hat. Die besteuerbare Basis ist folglich immer ein fester Prozentsatz, der sich auf insgesamt zwölf Prozent des Listenpreises pro Jahr summiert. Dieser zu versteuernde Betrag kompensiert den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer aus dem Firmenwagen bezieht – einschließlich aller laufenden Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt.
Allerdings werden die Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnstätte nicht als Fahrten zu dienstlichen Zwecken angesehen. Wenn ein Unternehmen daher den Arbeitnehmer für diese Fahrten vergütet, verursacht das einen zusätzlichen zu versteuernden Vorteil beim Arbeitnehmer. Dafür haben wir einen extra Einkommensteuersatz von 15 Prozent auf die Kostenerstattung.
Af: Haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen und ihre Belastung dadurch gegebenenfalls zu senken?
Vlckova: Ja, die Arbeitnehmer müssen sogar ein Fahrtenbuch führen. Damit können sie aber nicht ihre Steuerbelastung minimieren. Sie müssen ein solches führen, weil alle Unternehmen für jeden Firmenwagen eines haben müssen, in dem die dienstlichen Fahrten dokumentiert sind. Und auch die Privatfahrten des Arbeitnehmers sind dort registriert.
Unabhängig davon ist es theoretisch möglich, für eine Anzahl von Firmenwagen – bis maximal drei Fahrzeuge – kein Fahrtenbuch zu führen. In diesen Fällen sind die Unternehmen befugt, die Aufwendungen für diese Fahrzeuge nach einer bestimmten Pauschalmethode geltend zu machen, welche 60.000 Tschechische Kronen (CZK) pro Jahr ausmacht (Anmerkung: ca. 2.424 Euro laut Währungsrechner des Handelsblatts vom 12.10.2011; 1 CZK = 0,0404 Euro). Wenn ein Unternehmen also hundert Autos hat, darf es für drei Einheiten die Pauschalmethode nutzen. Für die anderen muss es allerdings ein Fahrtenbuch haben. Eine Kombination aus den Regelungen ist also möglich.
Af: Warum haben die Unternehmen ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der zu versteuernde geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt wird?
Vlckova: Die Ein-Prozent-Regelung für die Besteuerung der Arbeitnehmer ist das eine. Das andere ist die Geltendmachung der Aufwendungen des Unternehmens, welches das Fahrzeug nutzt, für Instandhaltung, Leasing oder Finanzierung, Kraftstoff, Parkgebühren et cetera. Der Arbeitnehmer muss folglich ein Fahrtenbuch erhalten und führen, damit das Unternehmen die steuerlich abziehbaren Geschäftsfahrten nachweisen kann.
Af: Wie hat der Gesetzgeber in Tschechien die Körperschaftssteuer für Unternehmen geregelt?
Vlckova: Es gibt dafür ein Gesetz, das sogenannte Einkommensteuergesetz. Es regelt gegenwärtig beides: die Besteuerung von Unternehmen sowie die individuelle Besteuerung. In diesem Kontext legt es Posten wie die steigende Steuerbemessungsgrundlage fest.
Af: Und was sagt das Einkommensteuergesetz zur Besteuerung der Unternehmen?
Vlckova: Es ist wichtig zu wissen, dass wir in der Steuergesetzgebung ein Konzept haben, das auf dem Prinzip des rechtmäßigen Eigentümers fußt. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das Eigentümer des Fahrzeugs ist, muss das Wirtschaftsgut abschreiben. Dieses nimmt stets die steuerliche Abschreibung vor. Im Falle von Leasing ist der Leasingnehmer außerdem bei Erfüllung bestimmter Konditionen berechtigt, die Leasingzahlungen als steuerlich abzugsfähige Ausgaben geltend zu machen.
Af: Wann ist man in Tschechien Eigentümer eines Firmenwagens?
Vlckova: Als Eigentümer eines Fahrzeugs wird man in Tschechien in steuerlichen Belangen eingestuft, wenn man in den Fahrzeugpapieren registriert ist. Dafür hat jedes Auto spezielle Dokumente, in denen der Eigentümer verzeichnet ist. Wenn ein Unternehmen dort also registriert ist, ist es Eigentümer, und das erlaubt ihm, das Fahrzeug abzuschreiben.
Af: Machen Sie dabei einen Unterschied zwischen Operate und Finance Leasing?
Vlckova: Nein, nicht in diesem Fall. Nur der Eigentümer des Fahrzeugs kann es auch abschreiben. Beispiel: Wenn eine Leasinggesellschaft einen Finance-Lease-Vertrag mit einem Unternehmen als Leasingnehmer abschließt, wird sie immer das Wirtschaftgut abschreiben – unabhängig davon, ob der Leasingnehmer alle Risiken aus dem Betrieb des Fahrzeugs trägt. Dafür stellt sie dann Leasingraten in Rechnung. Im Gegenzug sind für den Leasingnehmer, wenn bestimmte Konditionen erfüllt sind – normalerweise beziehen sich diese auf die Länge der Leasingvereinbarungen –, die Leasingzahlungen steuerlich abziehbar. Auch die anderen Aufwendungen können dann grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Af: Über welchen Zeitraum werden Firmenwagen in der Bilanz abgeschrieben?
Vlckova: Unternehmen steht eine Periode von fünf Jahren zur Verfügung. Daneben hängt es ab von der steuerlichen Abschreibungsmethode, die Unternehmen nutzen. Dabei können sie zwischen einer beschleunigten und einer linearen Abschreibung wählen. Sobald sie sich allerdings für eine Methode entschieden haben, ist das nicht mehr veränderbar. Wenn Unternehmen die beschleunigte Abschreibung nutzen, schreiben sie die Fahrzeuge über fünf Jahre ab, wobei ein größerer Anteil des Anschaffungspreises in den ersten Jahren abgeschrieben wird. Die lineare Methode wird ebenfalls über fünf Jahre angewendet, die Abschreibung des Wirtschaftsgutes erfolgt hier aber gleichmäßig über diesen Zeitraum.
Af: Welche Beschaffungsform bevorzugen die Unternehmen in Tschechien: Kauf oder Leasing?
Vlckova: Ich würde sagen, sie bevorzugen Leasing. In der Praxis sind aber viele Varianten zu finden. Manche Unternehmen nutzen zum Leasing auch den Full-Service der Leasinggesellschaften, andere kaufen oder nehmen nur das reine Fahrzeugleasing in Form von Finance oder Operate Leasing in Anspruch. Es gibt daher keinen allgemeinen Trend.
Af: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer bei Ihnen und ist sie steuerlich für Unternehmen absetzbar?
Vlckova: Im Moment beträgt die Mehrwertsteuer 20 Prozent und kann für den Anteil der dienstlichen Fahrten steuerlich geltend gemacht werden. Damit können Unternehmen also ihre Vorsteuerbelas-tung verringern, solange sie das Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen.
Af: Was sind folglich die wichtigsten landestypischen Charakteristika, die es zu beachten gilt?
Vlckova: Ein Punkt ist, dass die Aufwendungen rund um die Firmenwagen im -Allgemeinen steuerlich abzugsfähig sind. Dies umfasst Reparaturen, Versicherung, Kraftstoff und alle anderen verbundenen Kostenblöcke. Nichtsdestotrotz sollten die Ausgaben dazu dienen, Einnahmen zu generieren, abzusichern und zu erhalten. Das besagt unser Einkommensteuergesetz. Gegenwärtig darf man demnach alle Aufwendungen absetzen, die sich aus dem Betrieb eines Firmenwagens zu geschäftlichen Zwecken ergeben. Wenn beispielsweise 60 Prozent der gefahrenen Kilometer pro Jahr dienstlicher Natur sind, dann kann das Unternehmen auch 60 Prozent seiner Kosten steuerlich ansetzen.
Af: Hat es jüngst Gesetzesänderungen oder andere Neuerungen bezüglich der Besteuerung von Fahrzeugen respektive Firmenwagen gegeben?
Vlckova: Seit dem 1. Januar 2008 ist das für die private Nutzung zugerechnete Einkommen für Firmenwagen auch der Sozial- und Gesundheitsversicherung unterworfen. In der Vergangenheit wurden die Arbeitnehmer lediglich auf den geldwerten Vorteil von einem Prozent des Fahrzeuglistenpreises mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser Betrag hat aber nicht den Sozialabgaben unterlegen. Jetzt ist der geldwerte Vorteil auch den Sozialabgaben unterworfen, die mit elf Prozent veranschlagt werden.
Af: Spielen die Emissionen der Fahrzeuge in Tschechien keine Rolle?
Vlckova: Nein. Und solche Regeln werden derzeit auch nicht diskutiert.
Af: Welche Fahrzeuge fahren die Arbeitnehmer in der Regel?
Vlckova: Normalerweise fahren die Arbeitnehmer Autos von Skoda. Generell fahren wir in Tschechien vorwiegend neue Autos, weshalb auch eine Besteuerung auf Basis von Emissionen nicht notwendig ist.
Af: Frau Vlckova, vielen Dank für das Gespräch!
Interview: Annemarie Schneider
Serie:
Kfz-Besteuerung
in Europa
Beispiel für Kfz-Steuer
Da die jährliche Kfz-Steuer sich nicht nur auf den Typ und den Hubraum des Fahrzeugs bezieht, sondern auch auf das Alter, steigt die Steuer im Laufe der Jahre an. Für einen Skoda Octavia 2.0 TDI bedeutet das:
In den ersten drei Jahren nach Erstzulassung ist jährlich eine Steuer von 1.560 Tschechischen Kronen (CZK) zu zahlen (das entspricht ca. 63 Euro, gerundet lt. Währungsrechner des Handelsblatts vom 12.10.2011: 1 CZK = 0,0404 Euro).
Danach sind für die nächsten drei Jahre 1.800 CZK (ca. 73 Euro) pro Jahr fällig.
Nach sechs Jahren beträgt die Kfz-Steuer für die folgenden drei Jahre 2.250 CZK (ca. 91 Euro) jährlich.
Nach neun Jahren steigt die Kfz-Steuer auf ihr jeweiliges Maximum. In diesem Fall auf 3.000 CZK (ca. 121 Euro).
Kfz-Besteuerung in Europa – Teil 14: In der kommenden Ausgabe lesen Sie, welche Rahmenbedingungen in Belgien für Arbeitgeber und Nutzer bei der Besteuerung von Firmenwagen gelten.
Tschechien: Wichtige Steuern rund um den Firmenwagen
Fuhrparkleiter finden in Tschechien klare Regelungen zur Besteuerung von Firmen-wagen vor. Hier die grundlegenden Vorgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer zusammengefasst:
Kfz-Steuer: jährlich zahlbar; Kalkulation auf Basis des Typs, Hubraums und Alters des Fahrzeugs; alle drei Jahre steigend bis zum Alter von neun Jahren nach Erst-zulassung
Versteuerung des geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer in Höhe von einem Prozent des Listenpreises inklusive Mehrwertsteuer
Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnstätte werden nicht als Fahrten zu dienstlichen Zwecken eingestuft. Vergütet dafür ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, muss er die Kostenerstattung als zusätzlichen geldwerten Vorteil versteuern. Der Einkommensteuersatz darauf beläuft sich auf 15 Prozent.
Generelle Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches für Unternehmen und Arbeitnehmer für den Nachweis der dienstlichen und privaten Fahrten. Ausnahme: Drei Fahrzeuge in einem Fuhrpark können von den Unternehmen nach einer Pauschalmethode versteuert werden. Der daraus entstehende fixe Betrag beläuft sich auf 60.000 Tschechische Kronen pro Jahr (das entspricht ca. 2.424 Euro).
Unternehmen können prinzipiell alle Kosten – von der Leasingrate über Reparaturen bis Kraftstoff – auf Basis des Fahrtenbuchs für geschäftliche Zwecke geltend machen.
Die Abschreibung der Fahrzeuge erfolgt durch den Eigentümer des Fahrzeugs über einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei kann zwischen einer degressiven oder linearen Methode gewählt werden. Eigentümer ist in Tschechien, wer in den Fahrzeugdokumenten registriert ist.
Mehrwertsteuer von 20 Prozent, die für den Anteil der geschäftlichen Fahrten als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Seit 1. Januar 2008 unterliegt der geldwerte Vorteil der Arbeitnehmer außerdem den Sozialabgaben. Auf das einkommenserhöhende eine Prozent des Bruttolistenpreises sind seither auch Sozialabgaben in Höhe von elf Prozent fällig.
- Ausgabe 11/2011 Seite 62 (553.7 KB, PDF)