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VW-Klagen: Anwälte wittern großes Geschäft

24.11.2015 15:36 Uhr
Der Ärger über "Dieselgate" ist bei vielen VW-Kunden groß. Anwälte wittern bereits das große Geschäft.
© Foto: Erwin Wodicka / panthermedia

Der Ärger über "Dieselgate" ist bei vielen VW-Kunden groß. Anwälte wittern bereits das große Geschäft. Doch der Weg zu Schadenersatz ist lang und teuer, der Ausgang ungewiss.

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Von Sebastian Raabe, dpa

Staatsanwälte ermitteln wegen Betrugsverdachts und Steuerhinterziehung, Aktionäre wollen vor Gericht Kursverluste ersetzt bekommen, manche Autofahrer hoffen auf Schadenersatz: Die Abgas-Affäre bei VW hat eine juristische Dimension, die nicht nur die Rechtsabteilung des Autobauers auf Jahre hinaus beschäftigen wird. Anwälte wittern längst das große Geschäft. Einige Kanzleien geben Zehntausende von Euro allein für Internet-Werbung aus oder sichern sich Web-Adressen rund um die Begriffe VW und Schadenersatz. VW hatte eingeräumt, Diesel-Abgaswerte millionenfach manipuliert zu haben. 

Um möglichst viele Mandanten unter Vertrag zu nehmen, gehen sogar ansonsten getrennt agierende Kanzleien neue Bündnisse ein. So wollen etwa Juristen aus Düsseldorf und Berlin mit einer niederländischen Stiftung mögliche Ansprüche von Aktionären und Fahrzeugbesitzern aus ganz Europa bündeln. Die Stiftung hofft, mit Volkswagen für ihre Mitglieder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen - und das Geld aufzuteilen. Ob VW zu solchen Gesprächen bereit sein wird, ist offen.

"Der Autokonzern sollte Interesse an einer gütlichen Einigung haben", sagt Julius Reiter von der Kanzlei Baum-Reiter, die die Stiftung initiiert hat. "Außerdem müsste er sonst befürchten, dass es zu einer Flut von Prozessen in Deutschland kommt."

Vor Gericht dürfte es für VW-Kunden aber schwer werden. Sammelklagen wie in den USA kennt das deutsche Recht nicht. Jeder Autofahrer, der glaubt, einen Schaden erlitten zu haben, muss diesen dokumentieren, beweisen und dann geltend machen - der Schaden könnte der Wertverlust des Autos sein. Das allerdings zu beweisen, ist kompliziert.

Einigung mit VW als Ziel

"Das ist sehr schwierig, deswegen hoffen wir auch auf eine Einigung mit VW", sagt der Münchner Anwalt Markus Klamert. Er vertritt bereits über 180 Mandanten, täglich würden es mehr. Vor allem seien das Autobesitzer, die um den Wert ihres Autos fürchteten - gerade im Hinblick auf einen baldigen Verkauf. Wie andere Anwälte hofft Klamert, VW zu Gesprächen und am Ende zu einer pauschalen Lösung zu bringen, ohne dass jeder VW-Kunde selbst aktiv werden muss. 

Für Autobesitzer ist der Gang zu Gericht zunächst überflüssig, sagen Verbraucherschützer und Rechtsschutzversicherer. "Für Klagen ist es definitiv noch zu früh", meint auch Daniela Mielchen aus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Zunächst hat laut Gesetz VW die Möglichkeit, die Mängel zu beheben. "Erst wenn diese Mängelbeseitigung scheitert, kommen weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht", erklärt auch ein Sprecher der Rechtsschutzversicherung Arag. Da unterscheidet sich der Mangel an einem VW Golf nicht von einem kaputten Wasserkocher oder Fernseher.

Kritik an Kanzleien

Verbraucherschützer sehen die Aktivitäten der Kanzleien - bei aller Sorge um die Rechte der Autobesitzer - nicht unkritisch. Auch bei Arag betrachtet man die Werbung mit Unbehagen. "Ob und inwieweit die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer tatsächlich bestehen, kann jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden", sagt Juristin Ineke Klaholz von der Verbraucherzentrale NRW. Im Moment gehe es daher zunächst nur um die Klärung möglicher Verjährungsfristen. In der Regel würden die Mängelgewährleistungsrechte der betroffenen Verbraucher zwei Jahre nach dem Autokauf verjähren. Es sei aber auch möglich, dass der Verkäufer die Frist auf ein Jahr herabgesetzt habe.

Um Risiken auszuschließen, sollten Käufer den Verkäufer bitten, auf die sogenannte Einrede der Verjährung zu verzichten. Während Kanzleien dafür oft Honorar verlangen, stellen Verbraucherzentralen den Musterbrief längst auch kostenlos zur Verfügung. Zumindest hier ist die Erfolgschance höher: VW sagte zu, bis Ende 2016 nicht auf der Einhaltung von Verjährungsfristen zu bestehen. "Deshalb entstehen VW-Kunden durch Zuwarten keine Nachteile", sagte ein Sprecher.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages geht davon aus, dass - zumindest bezogen auf den konkreten Mangel - VW das Thema mit einer Nachbesserung aus der Welt schaffen kann. Funktioniere das Auto nach der Rückrufaktion wie vorgeschrieben, "dürfte bezogen auf den konkreten Mangel eine wirksame Nachbesserung vorliegen", heißt es.

Weniger Leistung, mehr Spritverbrauch?

Spannender dürfte es werden, falls das Auto nach der Aktion etwa weniger Leistung hat oder mehr Sprit verbraucht. Dann könnte sich die Frage stellen, ob das neue Mängel wären. "Dies kann nur im Einzelfall anhand der konkreten Parameter valide beurteilt werden", heißt es in einem Gutachten des Dienstes für die Grünen im Bundestag. VW will das natürlich verhindern. "In Bezug auf die technischen Maßnahmen im Rahmen der Nachbesserung hinsichtlich der NOx-Thematik ist es unser Ziel, dass sich die CO2- und Verbrauchsangaben sowie die Performance der Fahrzeuge nicht ändern werden", sagt ein VW-Sprecher. Bisher ist unklar, was VW wann bei welchen Fahrzeugen machen wird.

Anders ist es bei Aktionären, die sich von VW schlecht informiert fühlen - und den Konzern wegen herber Kursverluste in Regress nehmen wollen. Hier liegen etliche Klagen beim Landgericht Braunschweig. Zwar gibt es über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz die Möglichkeit, Klagen zu bündeln. Doch bis zum Ende eines solchen Verfahrens dürfte es viele Jahre dauern - denn am Ende muss jede einzelne Klage vor dem Landgericht zu Ende verhandelt werden.

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