Fuhrparkrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten des Betriebs eines Fuhrparks befasst. Es umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die für die Beschaffung, Verwaltung, Nutzung, Wartung und Entsorgung von Fahrzeugen gelten.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Rechtsvorschriften gibt es auch noch eine Reihe von speziellen Vorschriften, die für bestimmte Arten von Fahrzeugen oder für bestimmte Branchen gelten. So gelten beispielsweise für Lkw und Busse besondere Vorschriften zum Fahrzeuggewicht, zur Ladungssicherung und zur Arbeitszeit der Fahrer.