Ein Dienstrad ist ein Fahrrad oder E-Bike, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als Teil ihrer Arbeitsausstattung zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich um ein Fahrrad handeln, das ausschließlich für den Arbeitsweg genutzt wird, oder auch um ein Fahrrad, das die Mitarbeiter privat nutzen dürfen.
Im Vergleich zum Dienstwagen spielt das Dienstrad noch eine Außenseiterrolle. Aber seit der Corona-Krise hat das Interesse an E-Bikes und Pedelecs stark zugenommen. Firmen bieten vermehrt Diensträder statt Firmenwagen an. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Die Vorteile des Dienstrades
Die Vorteile eines Dienstrads für Arbeitnehmer sind vielfältig. So bietet es eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, fördert die Gesundheit durch Bewegung und kann im Vergleich zum Kauf eines eigenen Fahrrads finanziell attraktiver sein. Auch der Arbeitgeber profitiert davon, da er durch das Angebot eines Dienstrads als Benefit die Attraktivität seines Unternehmens als Arbeitgeber erhöht und gleichzeitig Mitarbeitergesundheit und -motivation fördern kann.
Dienstrad: Das ist bei der Versteuerung zu beachten
Dienstwagen und Dienstfahrräder sind steuerlich gleichgestellt. So kann ein E-Bike vom Arbeitnehmer nicht nur zum Weg zur Arbeit, sondern auch für private Touren genutzt werden. Im Gegensatz zum Firmenwagen muss der Anfahrtsweg zur Arbeit mit dem Dienstrad nicht versteuert werden.
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Der Arbeitnehmer genießt aber durch die private Nutzung eines Dienstrades einen geldwerten Vorteil, der monatlich zu versteuern ist. Seit 2020 gilt die 0,25-Prozent-Regel. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Herstellers bzw. Händlers zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung.
Dienstrad: So funktioniert die Gehaltsumwandlung
Die Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten erfolgt per Gehaltsumwandlung. Durch die Gehaltsumwandlung ändert die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Arbeitnehmer zahlen dann eine geringere Lohnsteuer und weniger Sozialversicherungsbeiträge. Auch der Arbeitgeber profitiert: er zahlt etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er kann sich an der Nutzungsrate beteiligen, sodass sie zumindest teilweise auch von ihm finanziert wird.
Für das Pendeln zur Arbeit darf der Arbeitnehmer täglich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen. Sofern ein Arbeitnehmer ein Dienstrad zusätzlich zum Gehalt bekommt und sich daran nicht finanziell beteiligen muss, fallen für ihn weder Steuern noch Abgaben an.
In der Regel least der Arbeitgeber das Dienstrad, der die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen kann. Die Leasingverträge dauern in der Regel drei Jahre.
Diese Fahrradtypen kommen beim Dienstrad infrage
Als Dienstrad können Fahrräder und E-Bikes jeglicher Art angeboten werden: Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder, E-Bikes als auch Pedelecs. Letztere dürfen nur bis 25 km/h elektrisch unterstützen. Das Angebot ist jedoch nicht auf Fahrradhersteller oder Fahrradhändler beschränkt - auch andere Unternehmen wie Leasing- oder Finanzdienstleister können Diensträder im Rahmen von Leasing- oder Mietkaufangeboten anbieten.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und werden wie Elektro-Dienstwagen behandelt. Bei der Nutzung eines S-Pedelecs sind zusätzlich auch Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte als geldwerter Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer zu versteuern.
Beim S-Pedelec sind Führerschein, Versicherungsschein und Helm obligatorisch. Das Tragen eines Schutzhelmes ist generell auch bei den anderen Rad Typen ratsam, aber nicht vorgeschrieben.
Wer bietet Diensträder an?
Einige der bekanntesten Unternehmen, die Diensträder im Leasing anbieten, sind:
Es gibt jedoch auch viele regionale Anbieter, die Diensträder anbieten. Unternehmen sollten sich vor der Auswahl eines Dienstrad-Anbieters über die verschiedenen Angebote informieren und die Konditionen vergleichen, um das für sie passende Angebot zu finden.