Die Fahrerlaubnisbehörden können das Fahren mit Fahrrad oder E-Tretroller nicht verbieten. Wie sich aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ergibt, gibt die bundesweit geltende Fahrerlaubnis-Verordnung ein solches Verbot nicht her. Daher bleibt die Nutzung fahrerlaubnisfreier Verkehrsmittel auch nach einem Fahrverbot, etwa wegen Alkohol am Steuer, erlaubt.
Zur Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren Eingriff in die grundrechtlich geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. Eine Übertragung der Maßstäbe für das Führen von Kraftfahrzeugen auf das Führen von Fahrrädern oder E-Scootern sei wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotentials zudem nicht möglich. (Az.: 11 BV 22.1234)