Wer einen Autounfall baut, sollte anschließend erst einmal nüchtern bleiben. Anschließender Alkoholkonsum könnte als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht gewertet werden, wie sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig ergibt. Die Versicherung kann dann die Zahlung verweigern.
Verhandelt wurde der Fall eines jungen Fahrers, der vor seinem Elternhaus mit 20 km/h gegen eine Laterne gefahren war. Anschließend verließ er die Unfallstelle, so dass erst nach anderthalb Stunden eine Blutprobe entnommen werden konnte. Den Alkoholgehalt von 2,79 Promille erklärte der Mann damit, dass er nach dem Crash eine 0,7-Liter-Flasche Wodka getrunken und sich schlafen gelegt habe. Die Kfz-Versicherung vermutete stattdessen einen Trick, um eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu verschleiern und verweigerte die Begleichung des Schadens an Laterne und Fahrzeug, woraufhin der Unfallfahrer vor Gericht zog. Eine Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt sei ihm nicht nachzuweisen.
Vor dem OLG Braunschweig hatte die Klage auch in zweiter Instanz keine Chance. Es sei gar nicht nötig, aufzuklären, ob der Kläger das Fahrzeug alkoholisiert geführt habe oder ob der hohe Alkoholgehalt auf einen sogenannten "Nachtrunk" zurückzuführen sein. Der Wodka-Genuss habe der Versicherung die Möglichkeit genommen, das Schadensereignis auf einen eventuelle Leistungsfreiheit zu überprüfen, wie "RA Online" mitteilt. Eine verlässliche Bestimmung des Blutalkoholgehalts sei nicht mehr durchführbar gewesen. Der Unfallfahrer hat demnach seine vertraglichen Pflichten verletzt. Der Kläger zog die Berufung daraufhin zurück.