Mehr als 150 mal in sechs Jahren falsch geparkt: Auch aus diesem Grund kann einem Autofahrer der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim hervor, die erst am Freitag einer breiteren Öffentlichkeit bekanntwurde. Der Mann parkte besonders häufig im Halteverbot, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Das nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen. Doch der Mann weigerte sich, zum sogenannten Idiotentest zu gehen. Die Konsequenz: Der Führerschein wurde eingezogen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Vorgehen der Behörde. Die Beschwerde des Mannes dagegen lehnte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ab. Die Entscheidung stammt vom November 2014. Sie wurde aber erst jetzt durch den Pressedienst einer Versicherung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. (dpa)