Kann ein Autofahrer glaubhaft schildern, dass ihm Drogen ohne sein Wissen und Einverständnis verabreicht wurden, darf er seine Fahrerlaubnis behalten. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte einen solchen Fall zu entscheiden (Az. 2 K 214/14 Me).
Eine Frau hatte auf dem Weg von Tschechien nach Deutschland direkt nach Überqueren der Grenze die Polizei gebeten, ihr Auto zu durchsuchen. Bekannte aus Tschechien hätten sie angeblich zwingen wollen, Drogen nach Deutschland zu schmuggeln, berichtet die Deutsche Anwaltshotline. Sie habe sich zwar geweigert aber sei sich nicht sicher, dass wirklich keine Drogen im Fahrzeug waren. Die Beamten konnten im Auto nichts finden.
Weil ein Bluttest auf Methamphetamine bei der Fahrerin allerdings positiv ausfiel, nahmt ihr die Polizei den Führerschein ab. Sie versicherte, niemals freiwillig Drogen genommen zu haben und behauptete, ihr Bekannter habe ihr Drogen ins Getränk gemischt.
Das Verwaltungsgericht Meiningen glaubte der Frau und gab ihr den Führerschein zurück. Im vorliegenden Fall könne nicht einfach angenommen werden, dass dies eine Ausrede sei. Sie erkläre glaubhaft und detailliert, wer ihr das Rauschmittel zu welchem Zweck untergeschoben haben könnte. Die Erklärung der Fahrerin wurde auch dadurch bestärkt, dass sie aus freien Stücken ihr Auto untersuchen ließ. Jemand, der bewusst Drogen konsumiert hat, hätte das wohl kaum getan, so das Gericht. (sp-x)