Ein kleiner Fehler wird für ein bayerisches Autohaus teuer. Es hatte den Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern versehentlich auf eine andere Person zugelassen. Das Münchner Amtsgericht sprach der Autokäuferin nun gut 3.000 Euro Schadenersatz zu. Mit dem zusätzlichen Namen im Kfz-Brief sei der Wagen nicht "fabrikneu" und verliere an Wert, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 242 C 17305/14).
Die Frau aus Schwabhausen vereinbarte bei dem Autohaus im Juni 2011 für ein neues Auto einen Preis von knapp 14.000 Euro und fuhr es als Leasingwagen, um es nach drei Jahren für gut 8.700 Euro zu kaufen. Dabei kam heraus, dass das Fahrzeug seinerzeit nicht auf die Frau, sondern auf einen anderen Namen erstzugelassen worden war. Bei der Übergabe des Wagens hatte die Frau einen Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten, der Kfz-Brief war beim Autohaus geblieben.
Das Autohaus räumte ein, es habe sich um einen internen Fehler gehandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, das Fahrzeug sei mangelhaft im Sinn des Gesetzes, da es sich nicht wie vereinbart um ein fabrikneues Fahrzeug gehandelt habe. Den Wertverlust durch die Eintragung auf eine andere Person ließ das Gericht von einem Sachverständigen ermitteln: Er kam auf 3.145,80 Euro. (dpa)