Wer die Motorleistung seines Autos stark verändert, muss das der Versicherung mitteilen. Ansonsten kann er bei einem Unfall auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor geht.
In dem verhandelten Fall hatte der Besitzer eines US-Sportwagens den anfälligen Originalmotor mit 179 kW / 243 PS durch ein stärkeres Triebwerk mit 298 kW / 450 PS ersetzt und mit dem geänderten Fahrzeug einen selbstverschuldeten Unfall gebaut.
Die Kfz-Versicherung verweigerte die volle Übernahme des Schadens, da der Halter den Motortausch nicht mitgeteilt hatte. Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Der viel stärkere Motor hat die Gefahrenlage und das Unfallrisiko erhöht, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Entscheidung erläutert. Beim Abschluss der Versicherung sei explizit die Motorleistung nachgefragt worden. Dass sie auch die Beitragshöhe beeinflusst, hätte dem Autofahrer klar sein müssen. (Az.: 5 U 64/19) (SP-X)