Bei Fahrten auf der Landstraße müssen Autofahrer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen rechnen. Auch bei der Kollision mit einem umgekippten Baum gibt es keinen Schadenersatz, wie das Landgericht Köln feststellt. Damit wies es die Klage eines verunfallten Autofahrers zurück. Dieser wollte Geld vom Bundesland Nordrhein-Westfalen, da dieses die Kontrolle des Baumbestandes am Fahrbahnrand versäumt habe.
Das Landgericht weist die Ansprüche des Klägers ab. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Land liege nur dann vor, wenn Anzeichen übersehen worden wären, die auf eine Gefahr durch den Baum hingewiesen hätten. Der Kläger habe aber weder erklären können, was die Ursache für den Umsturz des Baums gewesen sei, noch warum das bei der letzten Kontrolle hätte erkennbar sein müssen. Eine Begutachtung des Baumes war im Zuge des Verfahrens nicht möglich, da er bereits beseitigt worden war (Az.: 5 O 77/20). (SP-X)