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Tagfahrlicht: Pflicht zunächst nur für neue Pkw

03.02.2011 10:11 Uhr
Tagfahrlciht, Hella
Ab 7. Februar tritt die neue Tagfahrleuchten-Pflicht in Kraft. Sie gilt zunächst nur für neue Pkw-Modelle.
© Foto: Hella

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Tagfahrleuchten müssen ab kommendem Montag (7. Februar) verpflichtend alle neuen Autos haben, die erstmals beim Händler stehen. Da der Stichtag nur für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen gilt, müssen sich weder Fahrzeughalter noch Neuwagenkäufer Gedanken über eine Nachrüstung machen. Wer sein Fahrzeug trotzdem nachrüsten möchte, dem raten die Experten von TÜV Süd Auto Service, den Einbau von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Laufe der Einbau der zusätzlichen Leuchten nicht fachgerecht ab, könne es zu einem Kurzschluss im Bordnetz kommen, sagt TÜV Süd-Experte Frank Benz. Der Nachrüstsatz muss über die erforderlichen Prüfzeichen verfügen: das ECE-Kennzeichen (E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol) und die Kennung RL. Sind diese Prüfzeichen nicht vorhanden, kann die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen. Nach Angaben der Münchner Prüforganisation muss die Nachrüstung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. (sn)

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