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Recht: Rot bedeutet bremsen, Gelb unter Umständen auch

12.02.2016 08:33 Uhr
Recht: Rot bedeutet bremsen, Gelb unter Umständen auch
Dunkelgelb oder Kirschgrün? Wer gerne mal knapp über die Ampel fährt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern auch seinen Führerschein. Der Unterschied dazwischen liegt bei weniger als einer Sekunde
© Foto: Siemens

Dunkelgelb oder Kirschgrün? Wer gerne mal knapp über die Ampel fährt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern auch seinen Führerschein. Der Unterschied dazwischen liegt bei weniger als einer Sekunde.

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Rund 260.000 Rotlichtverstöße gibt es in Deutschland pro Jahr, sie werden aber durchaus unterschiedlich geahndet. Dabei reicht die Strafe von 90 Euro und einem Punkt bis zu Fahrverbot und 320 Euro Bußgeld. Aber nicht immer, wenn man bei Rot die Haltelinie überquert ist das automatisch ein Rotlichtverstoß.

Denn das Überfahren einer Ampel bei Rot wird durch zweifaches Blitzen festgestellt: Das erste Mal wird die Kamera ausgelöst, wenn die Haltelinie überquert wurde. Das zweite Mal blitzt es, wenn der Fahrer über den Kreuzungsbereich gefahren ist. Ist der Autofahrer nur knapp über die Haltelinie gefahren und bleibt sofort stehen oder setzt zurück, liegt laut ADAC kein Rotlichtverstoß vor.

Der Bußgeldkatalog macht die Strafe auch davon abhängig, wie lange eine Ampel schon rot ist: Ist sie gerade erst auf Rot gesprungen, kommt man im günstigsten Fall mit 90 Euro und einem Punkt in Flensburg weg. War die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde rot, kommt‘s dicke: 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Gefährdet man einen Verkehrsteilnehmer, werden sogar 320 Euro fällig. Polizisten können einen Rotlichtverstoß und die entsprechende Zeitüberschreibung übrigens auch ohne Beweisfoto zur Last legen. Wird ein Rotlichtverstoß während der Probezeit begangen, verlängert sie sich um zwei Jahre und der Fahrer wird zusätzlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet, warnt der Autoclub.

Ampel mit grünem Blechpfeil: Unbedingt stoppen

Die rote Ampel zum Rechtsabbiegen zu überfahren ist erlaubt, wenn ein grüner Blechpfeil dies anzeigt. Dann darf der Autofahrer vorsichtig in die Kreuzung einfahren, muss auf Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer achten und ihnen Vorfahrt gewähren. Auf jeden Fall muss er vor dem Abbiegen anhalten, sonst drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Es gibt übrigens auch den Gelblichtverstoß, er kostet 15 Euro. Gelb signalisiert laut ADAC, dass der Fahrer auf das nächste Lichtzeichen – das Rotlicht – warten muss. Nur, wer unmittelbar vor der Ampel ist und eine gefährliche Bremsung riskiert, darf weiterfahren. (sp-x)

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