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Bekifft am Steuer: Gericht beharrt auf strengem Grenzwert

04.02.2016 14:18 Uhr
Drogen
Kiffende Autofahrer müssen bei einer Blutkonzentration von einem Nanogramm THC pro Milliliter auch mit Führerscheinverlust rechnen
© Foto: DVR

Als die zuständige Kommission im vergangenen Herbst die Grenzwerte für Haschisch am Steuer angehoben hat, mag der eine oder andere Kiffer erleichtert exhaliert haben. Möglicherweise zu früh.

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Kiffende Autofahrer müssen bei einer Blutkonzentration von einem Nanogramm THC pro Milliliter weiterhin mit Führerscheinverlust rechnen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor (Az.: 9 K 1253/15 u.a.). Die Richter weichen damit von der Empfehlung der Grenzwertkommission ab, die im September 2015 einen neuen Grenzwert von 3,0 Nanogramm vorgeschlagen hatte. Üblicherweise folgen Gerichte den Vorgaben der fachübergreifenden Arbeitsgruppe.

In diesem Fall konnte sich die Kammer der Argumentation der Experten laut dem Verwaltungsgericht jedoch aus "juristischer Sicht" nicht anschließen und sah keinen Anlass zur Abweichung von der bisherigen Bewertung von Cannabis am Steuer. Das Urteil betrifft insgesamt fünf einzelne Verfahren, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (sp-x)

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