Kiffende Autofahrer müssen bei einer Blutkonzentration von einem Nanogramm THC pro Milliliter weiterhin mit Führerscheinverlust rechnen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor (Az.: 9 K 1253/15 u.a.). Die Richter weichen damit von der Empfehlung der Grenzwertkommission ab, die im September 2015 einen neuen Grenzwert von 3,0 Nanogramm vorgeschlagen hatte. Üblicherweise folgen Gerichte den Vorgaben der fachübergreifenden Arbeitsgruppe.
In diesem Fall konnte sich die Kammer der Argumentation der Experten laut dem Verwaltungsgericht jedoch aus "juristischer Sicht" nicht anschließen und sah keinen Anlass zur Abweichung von der bisherigen Bewertung von Cannabis am Steuer. Das Urteil betrifft insgesamt fünf einzelne Verfahren, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (sp-x)