Es klingt wie ein rein juristisches Problem, hat aber empfindliche Auswirkungen auf den betroffenen Autofahrer: Fahrverbote mit und ohne Abgabefrist dürfen nicht gleichzeitig vollstreckt werden, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Für den Fahrer bedeutet das: Er muss seinen Führerschein für eine längere Zeit abgeben.
Wird man zwei Mal kurz hintereinander mit so hohen Tempoverstößen erwischt, dass man seinen Führerschein in beiden Fällen für einen Monat verliert, können die beiden Fahrverbote parallel vollstreckt werden. Dann, wenn sie zur gleichen Zeit rechtskräftig werden. So darf der Autofahrer insgesamt nur einen Monat lang nicht fahren.
Das gilt aber nicht, wenn für eines der Fahrverbote eine viermonatige Abgabefrist für den Führerschein eingeräumt wurde, so das OLG Hamm. Die "Abgabefrist" ist jener Zeitraum, in dem sich ein in den vergangenen zwei Jahren nicht auffällig gewordener Autofahrer seinen führerscheinlosen Monat aussuchen kann. In diesem Fall müssen beide Fahrverbote hintereinander vollstreckt werden. So soll verhindert werden, dass die viermonatige Frist ausgenutzt wird, um Fahrverbote zusammenzulegen. Die Abgabefrist soll eine Art Anreiz dafür sein, eben nicht mehrere Verkehrsdelikte kurz nacheinander zu begehen, erläutert die DAS-Rechtschutzversicherung das Urteil. Würde man nun dem Betreffenden erlauben, trotzdem bei Bedarf mehrere Fahrverbote zusammenzulegen, wäre dieser Anreiz sinnlos (Az.: 3 RBs 254/15). (sp-x)