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Recht: Bußgeldgefahr wegen linker Tour

02.07.2014 18:47 Uhr
Kann doppelt eng werden: Ist ein Auto breiter als zwei Meter, droht beim Überholen auf der linken Spur in einer Autobahnbaustelle Leitplankenkontakt und Bußgeld.
Kann doppelt eng werden: Ist ein Auto breiter als zwei Meter, droht beim Überholen auf der linken Spur in einer Autobahnbaustelle Leitplankenkontakt und Bußgeld.
© Foto: ADAC

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In vielen Autobahnbaustellen drohen Bußgelder. Denn die meisten Autos sind schlichtweg zu dick, um dort auf der linken Spur zu fahren. Derzeit dürfen dort nur Autos fahren, die eine Breite von bis zu zwei Metern aufweisen. Das regelt das Verkehrszeichen 264. Das selbst für manche Kompaktwagen die linke Spur tabu ist, dürfte vielen Pkw-Fahrern nicht bewusst sein.

Die Zwei-Meter-Begrenzung zeigt das gennannte, rot umrandete Verkehrszeichen an. Ob man mit dem eigenen Auto dann die linke Spur befahren darf, sollten Autobesitzer nicht aus dem Fahrzeugschein entnehmen. Der gibt lediglich die Außenbreite ohne Außenspiegel an, während die Straßenverkehrsordnung von der tatsächlichen Gesamtbreite eines Pkw inklusive der Außenspiegel ausgeht.

Autodaten-Experte Schwacke hat bei vielen aktuellen Modellen nachgemessen und dabei festgestellt, dass der größte Teil der Pkw nicht auf verengten Fahrbahnen mit zwei Meter zugelassener Breite fahren darf. Auch vermeintlich schmale Autos wie Ford Focus oder Hyundai i30 sind zu breit für Baustellen-Fahrspuren.  Das gleich trifft auf VW Golf oder Opel Astra zu.

Vermessene Angaben?
Laut Fahrzeugschein ist der Platzhirsch aus Wolfsburg 1,80 Meter breit. Mit Außenspiegeln misst er tatsächlich 2,03 Meter. Auf ähnliche Werte kommen auch Audi A4 und Q3, BMW 3er oder X1. Schmaler als zwei Meter sind laut Papieren sogar der Mercedes-Benz Viano oder der Volkswagen T5. Wer beim Wolfsburger Alleskönner nachmisst, ermittelt jedoch 2,28 Meter.

Für Porsche Cayenne, Mercedes M-Klasse, BMW X5/X6, aber auch den Ford B-Max ist die linke Spur tabu. Ebenfalls über die Zwei-Meter-Begrenzung ragen der Mazda CX-5, Nissan Qashqai, Skoda Octavia sowie der Volvo V70.

Wer die angeordnete Maximalbreite missachtet, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Wird der Fahrer eines zu breiten Pkw in einen Unfall verwickelt, kann das sogar den Kasko-Schutz einschränken. Und eine Mitschuld kann den Schadenersatz reduzieren, den die gegnerische Haftpflicht-Versicherung aufbringen muss.

Wer wissen möchte, ob er sich weiterhin durch die Nadelöhre quetschen darf, ohne am Ende der Baustelle ein Bußgeld zu erhalten, sollte am besten selber nachmessen. Bevor es die Polizei tut. (sp-x/kak)

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