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NW-Kaufvertrag: Bagatellmangel ist kein Auflösungsgrund

15.07.2011 10:10 Uhr
Porsche Cayenne
Ein kleiner Mangel am neuen Auto - wie im konkreten Fall bei einem Porsche Cayenne - reicht nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts nicht aus, um den Kaufvertrag aufzulösen.
© Foto: Porsche

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Ein kleiner Mangel am neuen Auto reicht nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) nicht aus, um den Kaufvertrag aufzulösen. Im konkreten Fall hatte der Käufer eines Porsche Cayenne im Wert von knapp 70.000 Euro bemängelt, dass die vereinbarte Sonderausstattung – automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel – an seinem Wagen fehlte. Er wollte deshalb sein Geld zurück. Die Richter in Jena gaben ihm jedoch nicht recht. Bei einem solch geringen Mangel überwiege das Verkäuferinteresse. Der Käufer könne nicht auf Vertragsauflösung pochen, urteilte der Erste Zivilsenat laut Mitteilung vom Mittwoch. Eine "unerhebliche Pflichtverletzung" des Verkäufers liege vor, wenn der Fahrzeugwert um weniger als ein Prozent geschmälert sei. Im Fall des Porsche-Käufers habe der Aufpreis weit unter einem Prozent gelegen und die gewünschte Technik nicht nachgerüstet werden können. Eine Gerichtssprecherin betonte, dass in solchen Fällen etwa eine Minderung des Kaufpreises möglich sei. Eine Beschwerde des Klägers beim Bundesgerichtshof, eine Revision gegen das Urteil nicht zuzulassen, sei jüngst zurückgewiesen worden (Aktenzeichen: VIII ZR 320/09). (dpa) Oberlandesgericht Thüringen, Aktenzeichen: 1 U 389/09

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