Wer einen Bus fährt, trägt eine besondere Verantwortung. Deshalb darf die Fahrerlaubnisbehörde hier strengere Regeln anwenden, was die Entziehung des Führerscheins angeht, als beispielsweise bei einem Pkw-Führerschein, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Az.: 1 L 407/15.NW).
Wegen vier eingetragener Verkehrsverstöße innerhalb von gut vier Jahren mit teils erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung verlangte die Fahrerlaubnisbehörde von dem Verkehrssünder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Als er der Forderung nicht nachkam, entzog sie ihm seine Führerscheine: Motorrad, Pkw, Lkw und Bus.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entziehung des Busführerscheins (D und DE): Bei der Prüfung "besonderer" Fahrerlaubnisklassen seien gesteigerte Anforderungen an den Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis zu stellen. "Die Anforderungen an die besondere Verantwortung dieser Personen im öffentlichen Straßenverkehr erlauben es schon unter geringeren Voraussetzungen als bei 'regulären' Fahrerlaubnissen, weitere Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu ergreifen", heißt es in einer Gerichtsmitteilung. Die Führerscheine Motorrad, Pkw und Lkw durfte der Verkehrssünder aber vorläufig behalten. (sp-x)