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Fahrverbot: Halbmonatige Pause ist zu kurz

11.02.2011 10:17 Uhr
Fahrverbot: Halbmonatige Pause ist zu kurz
Wird ein Fahrverbot wegen zu hoher Geschwindigkeit ausgesprochen, ist ein Mindestmaß von einem Monat zwingend vorgeschrieben.
© Foto: Joerg Koch/ddp

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Spricht ein Gericht einem Autofahrer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot aus, darf der Betroffene mindestens einen Monat lang nicht hinters Steuer. Ein Fahrverbot von einem halben Monat ist dagegen sachlich-rechtlich fehlerhaft und damit hinfällig. Darauf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hingewiesen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Rechtsanwalt außerhalb einer Ortschaft 45 km/h zu schnell unterwegs. Er wurde deshalb zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Außerdem verhängte das zuständige Amtsgericht Wuppertal ein halbmonatiges Fahrverbot. "Laut Straßenverkehrsgesetz kann bei fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Eine Bemessung nach Wochen oder Tagen komme daher nur innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens in Betracht. Das geringere Strafmaß von einem halben Monat ist daher vom Gesetz nicht gedeckt und damit unrechtmäßig. Es dürfe nicht einfach nach richterlichem Gutdünken ein willkürlicher Wert zwischen null und dem gesetzlichen Mindestmaß von einem Monat gewählt werden. In Ausnahmefällen könne aber von einem Fahrverbot abgesehen werden. (sn) Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: IV-3 RBs 210/10

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