Autofahrer können bei schweren Verstößen ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen, auch wenn ihr Führerschein im EU-Ausland ausgestellt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte eine Österreicherin, die in Deutschland kurz hinter der Grenze kontrolliert worden war. Die Polizei stellte mit einer Blutprobe fest, dass sie Cannabis konsumiert hatte.
Der Frau wurde deswegen vorerst verboten, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland zu fahren. In Österreich behielt sie dagegen ihre Fahrerlaubnis, weil dort nach Angaben des EuGH etwas andere Regeln gelten. Die Klägerin argumentierte, dass nur die Behörden in Österreich entscheiden dürfen, ob sie weiterhin Auto fahren darf. Der EuGH urteilte jedoch anders (Rechtssache C-260/13).
Nach Ansicht der Richter kann ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für ungültig erklären, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt. Der Staat müsse aber Bedingungen festlegen, wie der Betroffene seinen Führerschein zurückerlangen kann.
Solche Regelungen gibt es in Deutschland: Jemand kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass er ein Jahr lang keine berauschenden Mittel genommen hat. Details muss aber das Verwaltungsgericht Sigmaringen prüfen, das auch den Einzelfall entscheiden muss. (dpa)