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Corona-Regeln im Auto: Abstands-Pflicht gilt nicht

17.12.2020 14:10 Uhr
Corona Geld
Geldbußen wegen Verstoßes gegen die Abstands-Regeln im Auto sind unzulässig.
© Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Welche Corona-Regeln gelten im Auto? Nicht jene aus dem öffentlichen Raum, wie aus einigen Gerichtsurteilen hervor geht.

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Ein privat genutzter Pkw ist kein "öffentlicher Raum". Die Abstandsregeln der Corona-Verordnung gelten dort folglich nicht. So zumindest haben bereits mehrere deutsche Amtsgerichte entschieden, wie der Rechtsanwalt Werner Siebers in seinem Blog berichtet. In den verhandelten Fällen hatten Ordnungsamt oder Polizei Autofahrer angehalten und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Abstands-Regeln im öffentlichen Raum verhängt, weil zu viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten an Bord waren.   

Die Geldbuße erfolgte jedoch zu Unrecht, wie etwa die Amtsgerichte Stuttgart und Reutlingen entschieden haben. Demnach bewegt sich ein Auto zwar im öffentlichen Raum, zählt aber selbst nicht dazu. Denn es ist im Gegensatz zu einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht öffentlich zugänglich. Darüber hinaus darf selbst in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen oder Flugzeugen der Mindestabstand unterschritten werden. (Az.: AG Stuttgart - 4 OWi 177 Js 68534/20 und AG Reutlingen - 4 OWi 23 Js 16246/20) (SP-X)

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