-- Anzeige --

BGH-Urteil: A.T.U darf nicht mit VW-Logo werben

19.04.2011 15:14 Uhr
BGH-Urteil: A.T.U darf nicht mit VW-Logo werben
Diese Form der Verwendung des VW-Logos durch A.T.U wurde durch den Bundesgerichtshof beanstandet.
© Foto: ATU / asp Montage

-- Anzeige --

Die Werkstattkette A.T.U hat in einem Rechtsstreit mit der Volkswagen AG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat vergangene Woche entschieden, dass in der Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen nicht die Bildmarke der Wolfsburger verwendet werden darf. Das beklagte Weidener Unternehmen hatte in einem Werbeprospekt das VW-Logo verwendet, daneben der Schriftzug "Grosse Inspektion für alle…" und "Ersatzteile in Originalteil-Qualität". Wie das Land- und Oberlandesgericht Hamburg, hat auch der Bundesgerichtshof eine Verletzung der eingetragenen Marke der Klägerin bejaht. A.T.U habe "die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt. Mit der Verwendung des bekannten Bildzeichens der Klägerin ist ein Imagetransfer verbunden, der die Klagemarke schwächt", hieß es am Dienstag (19. April) in einer Mitteilung des Karlsruher Gerichts. Das Markenrecht sehe allerdings vor, dass der Markeninhaber einem Dritten die Verwendung der Marke nicht verbieten kann, solange die Benutzung nicht gegen die "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel" verstößt. Im Streitfall sind laut BGH die Voraussetzungen dieser Schutzrechtsschranke nicht erfüllt, weil die Beklagte zur Beschreibung der von ihr angebotenen Dienstleistungen nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen ist und ohne Weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann. (ng) Bundesgerichtshof, Aktzenzeichen: I ZR 33/10

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Geschäftsführer (m/w/d)

Nordrhein-Westfalen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.