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Audi mit Manipulationsoftware: "Mangelverdacht" auch nach Umrüstung

14.09.2016 13:40 Uhr
Audi mit Manipulationsoftware: "Mangelverdacht" auch nach Umrüstung
Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen städtischen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Ein Audi-Händler muss nach einer Gerichtsentscheidung zwei Wagen zurücknehmen. An dem Urteil fällt vor allem die Begründung auf: Es gebe Zweifel, ob die angebotene Umrüstung nicht neue Mängel mit sich bringe.

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Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen städtischen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audi-Modelle mit "Schummelsoftware" zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht am Mittwoch (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Auch nach einer Nachrüstung durch VW bleibe nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht.

Der Zweifel an einer erfolgreichen Nachrüstung gründe unter anderem darauf, dass günstige Stickoxidwerte bekanntermaßen technisch in einem "Zielkonflikt" mit geringen Kohlendioxidwerten stünden, erklärte das Gericht. Kunden müssten nicht hinnehmen, wenn Verbesserungen der Stickoxidwerte möglicherweise durch andere Mängel wie höhere CO2-Werte erkauft werden. Dazu habe das Gericht keine konkreten technischen Gutachten eingeholt, erläuterte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Ein "berechtigter Verdacht" reiche aber für die Unzumutbarkeit bereits aus.

Das Gericht argumentierte außerdem, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts der beiden Kunden vom Kaufvertrag Anfang 2016 noch gar nicht klar gewesen sei, ob und wann das Kraftfahrt-Bundesamt die Nachrüstungs-Software für die entsprechenden Wagen freigeben würde. Käufer müssten es auch nicht hinnehmen, dass mit den VW-Konzernen ausgerechnet diejenigen, die die «arglistige Täuschung» begangen haben, nun den Mangel beseitigen wollten.

Andere Gerichte, andere Entscheidungen

Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden mehrfach abgewiesen. Das Landgericht Bochum hatte dies beispielsweise in einer der ersten Kundenklagen in Deutschland damit begründet, dass der Mangel nicht "erheblich" im Rechtssinne sei. Die Nachbesserung koste weniger als ein Prozent der Kaufsumme und falle damit unter eine Bagatellgrenze.

Es gibt bundesweit aber auch schon Gerichtsurteile zugunsten der Kläger. Gegen die Krefelder Urteile ist Berufung möglich, die Justizfachleute für wahrscheinlich halten. Von VW gab es dazu zunächst keine Stellungnahme.

Treten die Entscheidungen in Kraft, bekommen die Krefelder Autokäufer den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Es geht um einen Audi A6 von Anfang 2014 und einen Kleinwagen A 1 vom Frühjahr 2015.

VW hatte mit einer Software die Abgaswerte bei Millionen von Dieselfahrzeugen manipuliert. Dies hatte den Konzern in eine schwere Krise gestürzt. (dpa)

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