Bei Anzeichen für einen Unfall im weiteren Streckenverlauf müssen Autofahrer das Tempo drosseln und besonders vorsichtig weiterfahren. Ansonsten haften sie für einen Zweitunfall möglicherweise allein, wie aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervorgeht.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer auf der linken Autobahnspur mit einem Rehkadaver kollidiert, den zuvor ein anderes Fahrzeug angefahren hatte. Außer dem toten Tier lagen auch Karosserieteile des ersten Autos auf der Fahrbahn, zudem lief der Fahrer der ersten Unfallfahrzeugs über die Bahn. Die Unfallstelle war zudem laut Zeugenaussagen durch ein Warndreieck gesichert.
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Diese Anzeichen eines kürzlich stattgefundenen Unfalls hätten den Fahrer des zweiten Autos nach Ansicht des Gerüchts warnen müssen. Trotzdem habe er darauf verzichtet, besonders aufmerksam zu sein, seine Fahrgeschwindigkeit deutlich zu reduzieren und sich bremsbereit zu halten. Stattdessen habe er sich sehenden Auges ohne sachlichen Grund selbst in Gefahr begeben. Eine Haftung des ersten Fahrers beziehungsweise von dessen Versicherung sah das Gericht laut dem Portal "RA-Online" nicht als gerechtfertigt an.