Bei Winterreifenpflicht und Schneekettenbenutzung gibt es keine einheitliche Regelung, viele Länder haben eine eigene Auffassung und verhängen unterschiedliche Bußgelder beim Missachten. In Deutschland werden Winterreifen Ende des Jahres Pflicht. Was es kostet, wenn man dagegen verstößt, steht bereits fest: Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, kostet es 40 Euro. 80 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dabei der Verkehr behindert wird (wir berichteten). Im Vergleich zu anderen Ländern sei das jedoch vergleichsweise günstig. Darauf hat nun der TÜV Süd hingewiesen und auf die Bußgeldkataloge der europäischen Nachbarländer verwiesen. Österreich führt hier den europäischen Bußgeldkatalog an: Zwischen 35 und 5.000 Euro zahlt hier, wer im Winter mit falschen Reifen unterwegs ist. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis. Alternativ können es auch Schneeketten sein. Diese sind aber nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. In Frankreich ist die situationsbedingte Winterreifenpflicht mit dem Verkehrsschild "pneus neige" gekennzeichnet. Wird sie missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Fehlende Schneeketten kosten hier 35 Euro. Wer zwischen 1. November und 31. März in Tschechien unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen auch unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Wer dies missachtet, muss 80 Euro zahlen. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht – in der Provinz Mailand hat man sich ebenfalls für die Stichtagsregelung entschieden: Vom 15. November bis 31. März muss der Wagen auf Winterpneus rollen – und das unabhängig von den Straßenverhältnissen. Wer hier mit Sommerreifen erwischt wird, muss 78 Euro Bußgeld zahlen. Eine Stichtagsregelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Italienische Behörden können zudem kurzfristig überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Es werden dann Hinweisschilder aufgestellt. Keine generelle Winterreifenpflicht gilt für die Schweiz. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen werden allerdings Winterpneus empfohlen, denn wird wegen Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder wegen erheblicher Mitschuld auferlegt werden. Wer gegen die Schneekettenpflicht, die mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt wird, verstößt, zahlt 70 Euro. Seit Oktober 2010 gibt es allerdings auch eine EU-weite Regelung: Ab 70 Euro werden alle verhängten Bußgelder vollstreckt. (sn)