_ Leasingnehmer und Leasinggeber strahlen gemeinsam um die Wette: Per Handschlag besiegeln sie den soeben ausgehandelten neuen Flottenvertrag und ihre gute Partnerschaft. Wie gut diese Partnerschaft aber wirklich funktioniert, zeigt sich meist erst bei der Rückgabe der Leasingfahrzeuge.
Leasingnehmer respektive ihre Fuhrparkverantwortlichen sind schnell der Meinung, dass Leasinggeber versuchen, einen beim Einkauf gewährten guten Preis am Vertragsende mit Nachforderungen auszugleichen.
Dementsprechend, so die Sichtweise vieler Fuhrparkmanager, würden sehr penible Rückgabeprotokolle geführt, um entsprechende Nachforderungen zu rechtfertigen. Da ist Ärger für alle Beteiligten vorprogrammiert.
Dabei existieren seit vielen Jahren Standards für die Rückgabe, zum Beispiel Dekra Fair Return. Leasinggeber können sich den Rückgabeprozess sogar zertifizieren lassen - ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Partnerschaft zwischen Leasinggeber und -nehmer. Und Fairness ist die Basis für eine beidseitig erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Fair heißt angemessen, vom Gefühl her gerecht. Das spiegelt sich auch direkt in der Schaden- und Restwertbeurteilung wider. Es geht um die Berechenbarkeit des Verhaltens und des Gutachtens bei der Leasingrückgabe.
Einzigartig
Dennoch: Fairness ist relativ und liegt im Ermessen des Betrachters. Kein Wunder, dass in der Umsetzung himmelweite Unterschiede bestehen. Streitigkeiten am Vertragsende sind nach wie vor an der Tagesordnung. Denn die Fahrzeugrückgabe wird von Leasinggesellschaften und Gutachterorganisationen immer noch unterschiedlich gehandhabt. Das heißt, dass eine gesunde Skepsis auch gegenüber dem sogenannten fairen Prozess bestehen bleiben sollte.
Wenn der Nutzer das Fahrzeug beschädigt hat, muss sich dieser Schaden in der finalen Abrechnung wiederfinden. Auch das ist selbstverständlich fair. Am besten ist es also, Kunde und Leasinggeber klären den Umgang mit möglichen strittigen Punkten, bevor ein Vertrag überhaupt geschlossen wird: Welche Schäden werden abgerechnet? Wann handelt es sich um normale Gebrauchsspuren? Was ist ein anerkannter Verschleiß? Und für die Abrechnung: Welche Werte werden nach welchen Bewertungskriterien angesetzt? All das muss nachvollziehbar und transparent sein und darf nicht ständig angepasst werden, beispielsweise wenn sich die Marktlage ändert.
Allzu oft jedoch berichten Praktiker, dass nicht nur Fakten wie die Art und Schwere der Schäden in die Höhe der Abzüge einfließen. Auch weiche Faktoren wie die Fuhrparkgröße oder die Aussicht auf einen Folgeauftrag scheinen einen gravierenden Einfluss auf die Mängelbewertung zu haben. Ist eine weitere Zusammenarbeit absehbar, ist in der Regel mit mehr Kulanz des Leasinggebers zu rechnen. Gleiches gilt für größere Fuhrparks mit (sehr) vielen Fahrzeugen. Denn trotz Schadenkatalog liegt es letztlich im Ermessen des Betrachters, ob es sich um eine kostenpflichtige Beschädigung oder eine nicht zu bewertende betriebsgewöhnliche Abnutzung handelt. Das jedoch kann nicht Sinn eines fairen Verfahrens sein.
Arbeitnehmer in der Pflicht
Außerdem erschwert in der Praxis eine weitere Tatsache die Wertbeurteilung der Leasingfahrzeuge: Fuhrparks sind nicht oder nur sehr bedingt vergleichbar. Sie werden in der Handhabung durch die Gepflogenheiten - die Betriebskultur - eines Unternehmens beeinflusst. Und hier gilt: Von ziemlich "lasch" bis "ganz schön heftig" ist alles dabei. So ist auch der Umgang mit den Dienstfahrzeugen in jedem Fuhrpark unterschiedlich geregelt. In manchen gibt es hierfür kaum Vorschriften. In anderen wiederum werden kleinste Verstöße strikt geahndet.
Mitarbeiter sensibilisieren
Insgesamt übt also auch die Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Firmenwagen-Fahrern großen Einfluss auf die Fahrzeugrückgabe aus. Und die fängt an, sobald der Fahrzeugschlüssel ausgehändigt wird. Mit ihm wird auch die - finanzielle - Verantwortung an den Fahrer übergeben. Schließlich hat er entscheidenden Einfluss auf den Zustand und damit den Restwert des Fahrzeugs.
So ist es sinnvoll, unternehmensintern die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren und den Fahrern entsprechende Handlungsempfehlungen zu kommunizieren. Das fängt mit der regelmäßigen Pflege des Fahrzeugs an und hört mit der vollständigen Rückgabe desselben auf.
Denn immer noch werden wichtige Zubehörteile wie Ersatzschlüssel, Radsätze oder Bordunterlagen nicht mit dem Fahrzeug zusammen abgeliefert. Manche Leasinggeber berechnen diese Fehlteile umgehend - und in beträchtlicher Höhe -, während andere eine Frist zum Nachreichen gewähren. Solche Fristen sind im Interesse beider Seiten wünschenswert.
Gleiches gilt für Reparaturen oder die Beseitigung von Schäden nach der Rückgabe. Das ist fair, das ist angemessen. Wenn dem Fuhrparkleiter also Bewertungskriterien bei der Fahrzeugrückgabe bekannt sind, sollte er seine Fahrzeugnutzer auf diese aufmerksam machen, Bonus-Malus-Systeme einführen und Vereinbarungen treffen. Die wünschenswerte Qualität der Rückgabe kann dann mit der entsprechenden Qualität der Übergabe und Einweisung beginnen.
Fazit
Jeder Fuhrpark hat seine Besonderheiten. Auch der Rückgabeprozess muss auf diese individuellen Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen und darauf maßgeschneidert sein. Letzten Endes ist die Fairness, also das angemessene Verhalten, das A und O - auch in der Beziehung zwischen Fuhrparkbetreiber und Leasinggeber. Deswegen fordert der Bundesverband Fuhrparkmanagement mehr Fairness im Umgang mit den Leasingnehmern, eine transparente Verfahrensdokumentation zwischen den Leasinggebern und den Kunden sowie nachvollziehbare Wertansätze. Außerdem muss der Prozess berechenbar für Fuhrparks sein, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Denn die Rückgabe der Fahrzeuge beginnt bei der Übergabe an die Fahrer.
Ein von Anfang an transparenter Leasingprozess kann der Anfang einer langen (Kunden-)Beziehung sein.
- Ausgabe 05/2016 Seite 26 (268.9 KB, PDF)