Der geplante Wegfall des Steuerprivilegs für schwere Geländewagen (SUV) mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht betrifft in Deutschland 212.000 Fahrzeuge. Dies teilte die Bundesregierung am Dienstag mit. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe sowie die Finanz- und Umweltminister der Länder hatten sich vor kurzem dafür ausgesprochen, das Steuerprivileg für privat genutzte SUV zu kippen. Für gewerbliche Nutzer waren Ausnahmen im Gespräch. Nach geltendem Recht können Pkw mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – etwa VW Touareg, BMW X5 oder Mercedes M-Klasse – als leichte Nutzfahrzeuge eingestuft werden. Besitzer sparen damit bis zu 80 Prozent Kfz-Steuer. Die Umstellung auf eine nach Hubraum übliche Kfz-Steuer brächte den Ländern rund 37 Mio. Euro Mehreinnahmen, so die Bundesregierung weiter. Dies würde rund einem halben Prozent der Gesamteinnahmen der Länder aus der Kraftfahrzeugsteuer (2003: 7,3 Mrd. Euro) entsprechen. Die Bundesregierung habe eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung bereits auf den Weg gebracht, heißt es weiter. Die Änderungsverordnung solle dem Bundesrat noch in diesem Jahr mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet werden. Da die Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich den Ländern zufließe und von ihnen verwaltet werde, sei es in erster Linie Sache der Länder, "weitergehende kraftfahrzeugsteuerliche Folgerungen zu ziehen". (pg)
SUV-Steuerprivileg vor dem Aus
Bundesregierung will Änderungsverordnung noch in diesem Jahr dem Bundesrat zuleiten