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Schritt nach vorne wagen

30.10.2015 06:00 Uhr

Der Landesverband feilt daran, die Kräfte bei der Förderung und Organisation zu bündeln, um künftig unter anderem bessere Rahmenbedingungen in der Beschaffung zu erhalten.

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_ Im Landesverband Niedersachsen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bleiben die vollen Potenziale in der Beschaffung der Einsatzfahrzeuge oft ungenutzt. Diese liegen vor allem brach, weil jeder der 18 Bezirke und der darunter befindlichen Ortsverbände seine eigene Beschaffungsstrategie verfolgt und es auf Ebene des Bundeslandes keine übergreifende Regelung für die Förderung der privaten Hilfsorganisation für den Fachdienst Wasserrettung gibt. Zumindest noch nicht. Der Landesverband bemüht sich gegenwärtig auf der politischen Ebene, den Fachdienst, separat und klar abgegrenzt von den Sanitäts- und Betreuungsfachdiensten, aus öffentlichen Kassen des Landes und der Kommunen anteilig zu finanzieren. Grundlage für dieses Anliegen sind die gesetzlichen Regelungen aus dem niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz und dem Rettungsdienstgesetz, welche den Fachdienst Wasserrettung als eigenständigen Fachdienst vorsehen. Gegenwärtig schöpfen die Gliederungen der DLRG Niedersachsen mit einem Anteil von 12,5 Prozent aus einem Topf von jährlich rund 1,4 Millionen Euro, an dem auch die Sanitäts- und Betreuungsdienste, also die klassischen Landrettungsdienste, partizipieren. Hinzu kommen öffentliche Zuschüsse aus den Kommunen.

Die Budgetverteilung und -vergabe ist grundsätzlich föderal nach den Vorgaben des Bundeslandes strukturiert. Demnach werden die Fahrzeuge bei Bedarf jedes Jahr bei den zuständigen örtlichen Stellen der insgesamt sechs Polizeidirektionen beantragt und bewilligt. Der Landesverband hat dabei kaum Einfluss darauf, welche Mittel wo verwendet werden. Was jedoch viel schwerer wiegt: Durch das Verfahren gehen wertvolle Punkte beim Nachlass auf die Fahrzeuge verloren. Zudem gibt es dadurch keine einheitlichen Standards bezüglich der Kriterien wie Fahrzeugalter und -zustand, nach denen die Gliederungen eine neue oder Austauschbeschaffung tätigen können.

Erste Bestandsaufnahme der Flotte

Doch die Zeichen stehen auf Wandel. Seit dem jüngsten Hochwasser vor zwei Jahren hat ein Umdenken stattgefunden. So ist die DLRG Niedersachsen im Katastrophenschutzgesetz Niedersachsen inzwischen als Fachdienst Wasserrettung sowie im Rettungsdienstgesetz seit 2013 gesetzlich verankert. Daneben hat der Landesverband mit einer Bestandsaufnahme der Flotte begonnen, um auch deren Leistungsfähigkeit zu ermitteln und zu dokumentieren. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich die Flotte aus rund 300 Fahrzeugen plus rund 270 Bootstrailern und etwa 160 Anhängern zusammensetzt.

Parallel dazu hat Martin Witt, Einsatzleiter der DLRG Niedersachsen, mit weiteren Helfern wie Rainer Bohmbach, stellvertretender Leiter des DLRG-Bezirks Stade, geprüft, inwieweit der Bestand den gesetzlichen Anforderungen der Wasserrettung entspricht. Das Fazit der Analysen erläutert Martin Witt: "Der Materialbestand ist überaltert. Um dieses Defizit zu beheben, bräuchten wir in den kommenden zehn Jahren etwa zwei Millionen Euro pro Jahr." Auf die Fahrzeuge entfallen davon rund 1,2 Millionen Euro. Ihnen ist klar, dass das Volumen nicht komplett vom Gesetzgeber kommen kann, sondern auch aus Spenden und Eigenleistungen der Vereinsmitglieder. Ungeachtet dessen müsste der Gesetzgeber sein Engagement deutlich erhöhen, damit die quasi hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Gefahrenabwehr rund ums Wasser optimal gewährleistet ist. Daran arbeiten die freiwilligen Helfer.

Bündelung in Einsatzzügen

Theoretisch sollten sich die Fahrzeuge in der DLRG in Niedersachsen in den 18 Bezirken jeweils zu einem Wasserrettungszug mit einer vorgeschriebenen Anzahl an Fahrzeugen und Booten mit der dazugehörigen Ausstattung formieren. Das schafft der Landesverband derzeit in der Praxis nicht vollständig. In den Bezirken werden zusätzliche Fahrzeuge vorgehalten, aus denen vier Landeseinsatzzüge gebildet werden. Aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs vor Ort ist der Fuhrpark generell bunt gemischt, vom Pkw bis zum schweren Lkw (siehe auch Beispiele "Bezirk Stade | Fahrzeuge im Einsatz", "DLRG-Ortsgruppe Rehberg-Loccum | Die Mischung macht's").

Nichtsdestotrotz gibt es die Zielsetzung, bestimmte Einsatzfahrzeuge wie den Gerätewagen Tauchen und Gerätewagen Wasserrettung übergreifend zu definieren und damit für die Beschaffung zu standardisieren. "Wir wollen auf jeden Fall hin zur Standardisierung der Fahrzeuge, damit man dann auch bei einer Langfrist- und Mittelfrist-Finanzierung standardisierte Typen bestellen und so den Preis verbessern kann", sagt Witt. Weiterer Vorteil: Nicht nur der Helfer vor Ort, sondern auch derjenige aus einer anderen Gruppe könnte dann die Fahrzeuge ohne Probleme bedienen. Für den Landesverband wird das zu einem schweren Spagat, da es auch in Zukunft immer den Bedarf an Spezialfahrzeugen wie zum Beispiel für den Elbe-Einsatz oder für Seen im Binnenland geben wird.

In Kürze

DLRG Niedersachsen

Der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e.V. wurde 1925 gegründet. Seine Aufgabe laut Hannoverschem Tageblatt vom 25. November 1925: "Durch Verbreitung der Schwimmkunst in allen Volksteilen für die Verminderung und endliche Beseitigung von Todesfällen durch Ertrinken zu sorgen." In dieser Tradition übernimmt der Verein die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, den Wasser- und Eisrettungsdienst an den niedersächsischen Gewässern sowie die Aufklärung der Bevölkerung vor den Gefahren in und am Wasser. Aber auch Katastrophenschutz, Wasserrettungsdienst, Rettungssport, das Sanitätswesen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zählen zu den Aktivitäten. Der Landesverband besteht aus 18 Bezirken mit 273 Ortsgruppen und ist mit zirka 90.000 von insgesamt rund 500.000 Mitgliedern der größte in Deutschland. Sitz ist Bad Nenndorf.

Im Überblick

Die DLRG-Flotte

- Zirka 300 Fahrzeuge in Niedersachsen plus zirka 270 Bootstrailer und ca. 160 sonstige Anhänger- Beschaffung jeweils in der Verantwortung der 18 Bezirke und 273 Ortsgruppen- Kfz je nach Bedarf - vom SUV über umgebaute Spezial-Transporter bis Lkw mit Kränen- Kfz vorwiegend gekauft, Haltedauer: in der Regel bis sich die wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr rechnet- Derzeit Förderung der Beschaffung durch das Land mit 12,5 Prozent von 1,4 Millionen Euro für den Sanitäts- und Betreuungsdienst- Beantragung der Zuschüsse durch regionale Gliederungen bei den sechs Polizeidirektionen, die für die Mittelverteilung zuständig sind

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