Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, dem drohen ein Bußgeld (40 Euro) und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister – behindert das Fahrzeug zudem den Verkehr, dann verdoppelt sich die Geldstrafe. Nicht nur auf diese Verkehrsregel weist der Automobilclub ADAC nun hin. So sollten Fahrer nicht nur aus ökologischen Gründen auf das Warmlaufen des Motors verzichten, denn es droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro, wie der Autoclub betonte. Mindestens zehn Euro Strafe riskieren auch jene, die ihre Frontscheibe nicht enteisen und nur durch ein Guckloch bei Fahrtantritt schauen. Laut dem ADAC müssen auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen schneefrei sein. Verschneite Schilder nicht ignorieren Auch der Schnee auf dem Autodach muss runter, da dieser während der Tour herabfallen und den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer behindern kann. Für zwei weitere Selbstverständlichkeiten sensibilisiert der Club ebenfalls die Verkehrsteilnehmer: Verschneite Verkehrsschilder, die dem ortsansässigen Fahrer bekannt sind oder aufgrund ihrer Form erkannt werden (zum Beispiel Stopp-Schild), müssen immer beachtet werden. Und in der Scheibenwischanlage sollte stets genug Frostschutzmittel enthalten sein. (rs)