Im Streit um die gescheiterte Pkw-Maut wirft der Bund den Betreiberfirmen vor, unzulässig Verträge im Volumen von mehr als 500 Millionen Euro vergeben zu haben. Dabei geht es um den bereits seit Juni bekannten Vorwurf, die eigentlich vorgesehenen Betreiber hätten noch Aufträge an andere Firmen vergeben, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Maut gekippt und der Bund die Verträge gekündigt hatte. "Süddeutsche Zeitung" und WDR berichteten am Montag unter Berufung auf ein Anwaltsschreiben von Ende Juni, dass es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro gehe.
Dem Bericht zufolge wirft eine vom Verkehrsministerium beauftragte Anwaltskanzlei den Firmen vor, dies sei der "vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung". "Dies ist unverändert die Rechtsauffassung des Bundes, der an diesem Vorwurf festhält", teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Scheuer hatte am 26. Juni öffentlich erklärt, es gebe drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge: Ordnungs- und Europarecht, also das Gerichtsurteil, schlechte Leistungen der Auftragnehmer und die Vertragsvergabe nach der Kündigung. Nach Angaben des Verkehrsministeriums war es dem Betreiber vertraglich untersagt, überhaupt Unterauftragnehmerverträge ohne vorherige Zustimmung des Bundes abzuschließen.
Solche Details sind wichtig, weil davon abhängen könnte, ob und in welcher Höhe der Bund den eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch Entschädigung zahlen muss. Die Opposition im Bundestag setzt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter Druck, weil er die Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen hat, bevor der EuGH entschieden hatte - weil dieser das CSU-Prestigeprojekt kippte, könnten die Betreiberfirmen Millionenforderungen stellen. (dpa)