Die aktuelle Beschilderung sei teilweise "unklar und missverständlich". Der ADAC hatte in den 16 deutschen Landeshauptstädten beziehungsweise Stadtstaaten die Regeln für das Parken an öffentlichen Ladesäulen abgefragt und dabei teils große Unterschiede festgestellt. So durften nur in fünf Städten Elektrofahrzeuge aller Art an den Säulen parken.
In den restlichen brauchte man dafür ein E-Kennzeichen. Dafür durften in zwei Städten an einigen Ladestationen sogar Verbrenner parken - zumindest nachts. Auch bei der Frage, ob man an den Ladesäulen parken darf ohne zu laden, sagen fünf Städte ja, die anderen nein. Und für Schnellladesäulen gab es teilweise noch einmal abweichende Regeln.
Selbst die Schilder gaben laut ADAC dabei nicht immer eindeutige Auskunft: Beim Zusatzzeichen "Während des Ladevorgangs" bleibe beispielsweise offen, was gilt, wenn die Batterie voll ist, das Auto aber noch parkt.
Einig sind sich die Städte laut ADAC aber zumindest in einem Punkt:Das Parken an der Ladesäule kostet keine eigenen Gebühren. (dpa)