Millionen von Autofahrern in Deutschland haben noch ihren alten Führerschein-"Lappen" - dessen Tage aber sind gezählt. Denn bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen die Dokumente gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein.
Der Bundesrat hat am Freitag dafür einen detaillierten Stufenplan dafür beschlossen. Dieser sieht Umtauschfristen und einen rechtzeitigen Start der riesigen Aktion vor - damit es keinen Massenansturm bei den Behörden vor Ort gibt. Ziel ist also eine zeitliche "Entzerrung".
43 Millionen deutsche Autofahrer betroffen
Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Die Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt - eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein Foto - und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr für den neuen EU-Führerschein.
Mit dem einheitlichen EU-weiten Führerscheindokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Mit der bereits 2006 beschlossenen EU-Richtlinie sollen die Vorschriften zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa vereinheitlicht werden.
Das Konzept soll an eine Verordnung der Bundesregierung "angehängt" werden. Dabei geht es um Änderungen bei der praktischen Prüfung vor allem für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die nicht aus der EU kommen. Die Regierung könnte den Umtauschplan für die Führerschein-Dokumente 1:1 akzeptieren - oder die ganze Verordnung vorerst stoppen.
Dem Konzept des Bundesrats-Ausschusses zufolge sollen die rund 15 Millionen Papierführerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ab dem Jahr 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen umgetauscht werden. Zuständig sein soll die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes.
Für rund 28 Millionen Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 an ausgestellt wurden, soll der Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen.
Personen, die vor 1953 geboren sind, wären laut Bundesrats-Ausschuss von einer vorgezogenen Umtauschpflicht ausgenommen - bei ihnen sei nicht sicher, ob sie nach dem Stichtag 2033 überhaupt noch von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen wollten und daher einen weiter gültigen Führerschein benötigten.
Seit 2013 ausgestellte Führerscheine entsprechen den neuen Vorgaben
Die seit 2013 ausgestellten Führerscheine in Deutschland entsprechen bereits den neuen Vorgaben. Denn die EU-Richtlinie gilt bereits seit 2013. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
Eine ADAC-Sprecherin sagte: "Handliche Scheckkartenführerscheine mit einem aktuellen Foto bringen bei Führerscheinkontrollen, besonders aber bei Fahrten im Ausland unbestreitbare Vorteile. Trotzdem wissen wir, dass viele Bürger an ihrem alten grauen oder rosa Lappen emotional hängen." Dabei helfe es nur bedingt, dass dieses historische Dokument beim Umtausch entwertet zurückgegeben werde. "Aus unserer Sicht ist deshalb Überzeugungsarbeit geeigneter als das nationale Vorziehen der EU-Fristen."
Laut Bundesrats-Ausschuss ist das Ziel des Staffelplans, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - denn ab diesem Zeitpunkt verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. (dpa)