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Neue Regionalklassen: Tarife für Kfz-Versicherungen könnten steigen

25.08.2020 09:30 Uhr
Laut GDV können rund 4,5 Millionen Autohalter auf günstigere Tarife hoffen, weil ihr Wohnort in eine niedrigere Regionalklasse gestuft wird.
© Foto: wsf-f/stock.adobe.com

Einmal jährlich überprüfen die Versicherungen die Regionalklassen ihrer Kfz-Policen. Für viele Autofahrer ändert sich die Berechnungsgrundlage, doch das teuerste Pflaster bleibt unverändert.

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Berlin bleibt auch im kommenden Jahr das teuerste Pflaster in Deutschland, wenn man ein Auto versichern muss. Wie in den Vorjahren wies die Hauptstadt bei der Kfz-Haftpflicht die schlechteste Schadenbilanz aller 413 deutschen Zulassungsbezirke aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag berichtete. Bei der Neu-Einteilung der Regionalklassen blieb Berlin wie auch Hamburg, München, Nürnberg, Essen und weitere Großstädte in der höchsten Klasse 12.

Die Einstufung richtet sich nach dem Schadenverlauf in der Vergangenheit. Wo die Versicherer besonders viel zahlen mussten, steigen in der Folge die Beiträge. Die zu regulierenden Schäden lagen in der Hauptstadt fast 36 Prozent über dem Bundesschnitt. Mehr als 30 Prozent unter dem Schnitt blieben hingegen die Autofahrer aus dem brandenburgischen Prignitz, die auch im kommenden Jahr in der günstigsten Klasse 1 unterwegs sein können.

Laut GDV können rund 4,5 Millionen Autohalter auf günstigere Tarife hoffen, weil ihr Wohnort in eine niedrigere Regionalklasse gestuft wird. Für 4,8 Millionen könnte es hingegen teurer werden, während sich für die große Masse von 32,4 Millionen Verträgen die Grundlage nicht ändert. In den gesondert berechneten Regionalklassen für Teil- und Vollkaskoversicherungen bleibt für knapp 82 Prozent alles beim Alten.

Es bringt nichts, bei einem Umzug in die Ballungsgebiete das Heimatkennzeichen zu behalten. Die Versicherungen stufen die Verträge allein anhand des Wohnortes ein, nicht nach dem Kennzeichen des Autos. Die Regionalklassen sind für die Versicherer zwar nicht verbindlich, bilden aber zusammen mit anderen Parametern wie dem Fahrzeugtyp eine wichtige Berechnungsgrundlage für den jeweiligen Tarif. Die neuen Klassen können bei Neuverträgen ab sofort angewendet werden. Bei Altverträgen greifen sie in der Regel zum Hauptfälligkeitstermin, der meist am Jahreswechsel ist. (dpa)

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