Alkohol spielt bei Fahreignungs-Gutachten eine immer geringere Rolle. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit in Verbindung mit allgemeinen Verkehrs- oder strafrechtlichen Auffälligkeiten um rund zehn Prozent gesunken. Das geht aus dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hervor. Auch in den anderen Anlassgruppen mit Alkoholbezug haben die Fallzahlen abgenommen. Damit setzt sich der Trend der Vorjahre fort.
Insgesamt ist die Zahl aller MPU-Begutachtungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozent auf rund 87.000 gesunken. In 36.800 Fällen war Alkohol der Grund für die Untersuchung, in knapp 25.000 Fällen waren es Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Deren Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent gestiegen.
Das Ergebnis der MPU, im Volksmund "Idiotentest" genannt, ist Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. (SP-X)