Beim Kauf eines Elektroautos sollen Privatpersonen nach dem Willen des Bundesrats einen Zuschuss von 5.000 Euro bekommen. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung am Freitag in Berlin mehrheitlich auf, eine solche Umweltprämie zu prüfen. Der Kauf von Plug-in-Hybridautos soll demnach mit 2.500 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung: ein CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer oder 40 Kilometern elektrischer Mindestreichweite.
Die Prämie soll nach der Vorstellung des Bundesrats in zwei Stufen umgesetzt werden: zum 1. Januar 2017, falls die Zulassungszahlen weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen betragen, sowie zum 1. Januar 2018 – wenn eine Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen noch immer nicht erreicht ist.
Zudem sollen E-Fahrzeuge steuerlich stärker gefördert werden. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf aus Hessen wird in den Bundestag eingebracht. Er sieht unter anderem eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Autos und die Förderung von Ladestationen im betrieblichen Bereich vor. Der verbilligt oder kostenlos an Mitarbeiter abgegebene Ladestrom soll steuerlich freigestellt werden. Dies soll Unternehmen zu entsprechenden Investitionen bewegen. Mittelfristig soll so auch ein Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge geschaffen werden.
Der Verband der Internationalen Kfz-Hersteller (VDIK) wertete den Beschluss der Ländervertretung als ein deutliches Zeichen. Er werde die Verbreitung von Elektrofahrzeugen, insbesondere im gewerblichen Bereich, unterstützen. "Der Bundestag muss diesen Gesetzesentwurf jetzt rasch aufgreifen und schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Nur so kann noch im Jahr 2015 mit nennenswerten Investitionen der gewerblichen Nutzer gerechnet werden", sagte VDIK-Präsident Volker Lange.
"E"-Kennzeichen kommt
Kommen wird außerdem ein spezielles "E"-Kennzeichen für Stromer. Einer entsprechenden Regelung stimmte der Bundesrat zu. Die Kennzeichnung soll Kommunen die Einführung und Kontrolle von Sonderrechten ermöglichen. Wie berichtet, können Gemeinden künftig Elektromobilen besondere Fahrspuren und Parkplätze freigeben sowie Ausnahmen von Durchfahrtbeschränkungen erlassen. Ausländische E-Mobil-Besitzer können eine E-Plakette erwerben. (dpa/rp/sp-x)