Alte Leipziger
Ergo Gruppe
Gothaer
HDI-
Gerling
Provinzial Rheinland
R+V
Signal Iduna Gruppe
Württembergische
Haftpflichtdeckung 100 Mio. Euro für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge
+
+1)
+
+
-2)
+3)
+ 4)
+
+
+5)
+
+
1) Alte Leipziger: Ausnahme: Beförderung gefährl. Güter, hier keine 100 Mio. Euro – 2) Gothaer: nicht für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter, Arbeitsmaschinen, Spezialfahrzeuge – 3) HDI-Gerling: 15 Mio. Euro je geschädigte Person – 4) Provinzial: max. 50 Mio. Euro bei Gefahrguttransporten – 5) VHV: aber Ausnahmen: Selbstfahrervermietrisiken, Taxen, Omnibusse, Gefahrguttransporte sowie Anhänger/Auflieger, bei denen das ziehende Kfz nicht VHV-versichert ist.
Eigenschadendeckung in der Kraftfahrthaftpflicht:
- mit SB
+1)
–2)
–
–
+
+
+
–
v
+
+
–
- ohne SB
–
+2)
+3)
–
+
+
–
+4)
+
+
+
+5)
1) Allianz: als optionaler Baustein – + 2) Alte Leipziger: nur ind. vereinbar – 3) AXA: nur außerhalb des Betriebsgrundstücks – 4) R+V: außerhalb der Betriebsgrundstücke für Sachschäden am Fahrzeug. – 5) Zurich: außer Betriebsgrundstück + Zufahrten
GAP-Deckung:
- für Pkw
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+2)
+
+
- für Nutzfahrzeuge
+
–1)
+
+
+
+
+
+
+
+2)
+
+
1) Alte Leipziger: nur in Ausnahmen individuell vereinbar – 2) VHV: gilt sowohl für geleaste als auch kreditfinanzierte Fahrzeuge
Großschadenkappung:
- in KH
–
–
+
+
–
+
–
+
+
+
+
+
- in Kasko
–
–
+
+
–
+
–
+
+
+
+
+
- Höhe + für welches Schadensereignis
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
1) Alte Leipziger: generell nur in Ausnahmen ind. vereinbar; in Höhe v. 50.000 oder 100.000 Euro – 2) AXA: Ein einmaliger Großschaden ab 50.000 Euro in KH wird bei Quotierung oder Prolongation nicht berücksichtigt, sonst ind. Prüfung – 3) Ergo: ind. Vereinbarung – 4) HDI-Gerling: Generell beträgt die Großschadenkappungsgrenze 50.000 €, in einzelnen Produkten auch 25.000 Euro – 5) R+V: In Abhängigkeit der Größenordnung der Flotte wird ein sog. Großschadenbedarf berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Risiko, da bei Großflotten Großschäden im Rahmen der Schadenhäufigkeit berücksichtigt werden müssen. – 6) Signal Iduna: ind. vereinbar, abhängig vom Vorschadenverlauf, i. d. R. 50.000 Euro je Schadensereignis – 7) VHV: Großschadenkappung i. V. m. einem EBT-Modell oder einer Bonus-Malus-Regelung, bei Flotte-GARANT 5+ greift die Großschadenkappung in KH ab einem Betrag von 50.000 Euro – 8) Württembergische: ind. verhandelt nach Modell + Beitragshöhe – 9) Zurich: variabel, kein bestimmtes Ereignis
Neupreisentschädigung für
- Pkw bei Totalschaden (TS) bzw. Diebstahl (DS)
+
+
+
+
+
+
+
+
+1)
+
+
+
- Nfz bei TS/DS
+2)
–
+
–
+
+
–
–
–
+
+
–
- wenn ja, für welchen Zeitraum (Monate)?
3)
18
bis 244)
5)
6)
7)
8)
9)
1210)
bis 2411)
12)
12
1) Signal-Iduna: Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge (Pkw): 12 Monate – 2) Allianz: nur für Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht – 3) Allianz: bis 18 Monate TS/bis 6 Monate DS – 4) AXA: generell für Pkw/Lieferwagen bis 12 Monate, aktional für Pkw/Lieferwagen plus 12 Monate; Lkw, Zugmaschinen + Anhänger 12 Monate – 5) Ergo: 6 Monate Neupreis, weitere 18 Monate Kaufpreis – 6) Gothaer: bei Nfz verschiedene Varianten mit versch. Prämienzuschlägen im ind. Flottengeschäft – 7) HDI-Gerling: je nach Produkt 12 oder 24 Monate – 8) Provinzial: bis 18 Monate nach Erstzulassung – 9) R+V: bei Pkw bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Erstzulassung durch den VN – 10) Signal Iduna: auf 24 Monate erweiterbar – 11 ) VHV: für Pkw + Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht (Lieferwagen) sind abh. von der jeweiligen Flottenversicherung, Neupreisentschädigungen bis 24 Monate nach Erstzulassung mitversichert – 12) Württembergische: Lieferwagen nur bis 12 Monate
Pkw + Nfz ohne Wertgrenzen versicherbar?
+1)
–
+2)
–
+3)
+4)
-5)
+6)
–
+7)
+8)
–
1) Allianz: sofern Typklasseneinstufungen vorhanden sind, nach Erfahrungswerten; Kfz ohne Typklasseneinstufung ab einem Neuwert von 100.000 Euro anfragepflichtig und werden gesondert kalkuliert – 2) AXA: alle Pkw aus dem Typklassen(TKL)-Verzeichnis bis 250 bzw. 350 kW je nach Flottengröße; darüber ind. vereinbar; Pkw, die nicht im TKL-Verzeichnis stehen auf Anfrage – 3) Gothaer: Wert/Possible Maximum Loss wird bei der Tarifierung berücksichtigt – 4) HDI-Gerling: für alle Kfz Höchstentschädigung verhandelbar, standardmäßig: Pkw bis 100.000 Euro + Lkw bis 200.000 Euro – 5) Provinzial: Grenzen für Pkw: 120.000 €, Lkw 300.000 Euro + ind. Vereinbarungen sind möglich – 6) R+V: In Abhängigkeit der jeweiligen Verbindungen können die Wertgrenzen flexibel vereinbart werden – 7) VHV: Wertgrenze i. d. R. auf Basis der Rahmenvereinbarungen für Pkw bei 100.000 Euro + Lkw 250.000 €. Bei Bedarf aber auch höhere Wertgrenzen vereinbar – 8) Württembergische: separater Tarif für Exoten
Auslandsschadenschutz
+1)
–
+2)
+
–
+
–
+3)
+
+4)
+
–
1) Allianz: nur für Pkw – 2 AXA: subsidiäre Travellerdeckung („Mallorca-Police“) für die Anmietung von Kfz im dienstlichen Interesse + bei Repräsentanten sowie Inhabern auch im privaten Interesse im Standard-Flottenprodukt – 3) R+V: bei Pkw – 4) VHV: für Pkw
Übernahme von Bergungs-, Rückhol- und Abschleppkosten
- bei KH-Schaden
+
–
–
+
+
+
–
–1)
–
+
+3)
–
- bei Kaskoschaden
+
–
+
+
+
+
–
–2)
+
+
+4)
–
- als Sonderklausel
+
+
+5)
–
+
+
+
–
+
+6)
–7)
+
1) + 2) R+ V: nur im Rahmen des Schutzbriefes für Pkw und Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht. – 3) Württembergische: im Rahmen der Ersatzpflicht gegenüber dem Anspruchsteller – 4) Württembergische: bis zur Entschädigungshöchstgrenze gem. AKB – 5) AXA: Bergungs- und Abschleppkosten zusätzlich zur AKB bis zu 5.000 Euro, Rückholkosten versichert im Rahmen einer Schutzbriefdeckung – 6) VHV: über die „einfachen“ Transportkosten (nach AKB) hinaus bis zu 5.000 Euro. In Spezialprodukten auch Bergungskosten für beförderte Sachen bis 5.000 Euro versichert. – 7) Württembergische: mögliche Deckung auf erstes Risiko als individuelle Vereinbarung
AKB-Deckung für zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Kfz beim Betrieb auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen
+
–1)
+
+
+/–
+
+
–
+
+
+
+
1) Alte Leipziger: nur ind. vereinbar – 2) R+V: Deckung nur bei besonderer Vereinbarung
Versicherung aller Sonderausstattungen und Mehrwerte
+1)
–
+
+
+
+
+2)
+
+
+3)
+
+
1) Allianz: bis 50.000 Euro – 2) Provinzial: über 50.000 Euro als Sonderklausel – 3) VHV: pauschal bis zu vereinbarten Wertgrenzen
Leistungen im Detail
In der Flottenversicherung sind Klauseln und Konditionen meist individuelle Verhandlungssache. Trotzdem oder gerade deshalb haben sich nur wenige Kfz-Versicherer auf diese Sparte spezialisiert und setzen hierbei unterschiedliche Schwerpunkte und Grenzen, die sich immer wieder wandeln. Was Fuhrparkmanager von den großen Anbietern im Markt derzeit erwarten können:
Allianz
Alte Leipziger
AXA
Ergo Gruppe
Gothaer
HDI-
Gerling
Provinzial Rheinland
R+V
Signal Iduna Gruppe
VHV
Württembergische
Zurich
Versicherungsschutz ab Gefahrtragung
+
+
+
+
+
+
+
+1)
+
+
+
+)
1) R+V: Im Rahmen einer besonderen Vereinbarung
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit
+1)
+
+2)
+
+
+
+
+4)
+
+
+
+
i. V. m. Einredeverzicht: Regressverzicht gegenüber Fahrer
–
+
+2)
+
+
+
+3)
+4)
–
+
+
+
1) Allianz: außer Drogen, Alkohol und Diebstahl – 2) AXA: außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls, Genuss alkoholischer Getränke o. anderer berauschender Mittel – 3) Provinzial: außer Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre – 4) R+V: mit Einschränkung bei Alkohol, Drogen und sonstiger berauschender Mittel
Beitragsfreie Ruhever-sicherung ohne Zeitbegrenzung
–
–
–
–
–
–
–
–
–
+
–
–
mit Zeitbegrenzung
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
falls ja, wie lange (Monate)?
181)
18
18
2)
18
18
18
24
18
183)
18
12
1) Allianz: nach der Außerbetriebsetzung in KH und Kaskofall für Teilkasko (Voraussetzung: Bestehen einer VK- oder TK-Versicherung) – 2) Ergo: ind. Vereinbarung – 3) VHV: AKB-Standard zunächst 18 Monate als beitragsfreie Mitversicherung
Führen und Benutzen fremder Fahrzeuge
+
–
+1)
–
+/–
+
+
+ 2)
+3)
+ 4)
–
+
1) AXA: subsidiäre Travellerdeckung (Mallorca-Police) für die Anmietung von Kfz im Geltungsbereich der AKB im dienstl. Interesse + bei Repräsentanten + Inhabern auch im privaten Interesse – 2) R+V: im Rahmen der AKB – 3) Signal Iduna: nur im Rahmen einer Lotsenversicherung für das Taxigewerbe – 4) VHV: ind. Sonderklausel
Gelegentliche entgeltliche Vermietung von Fahrzeugen
+
–1)
+
–
–
+
+
–
+
+2)
–
+
1) Alte Leipziger: nur ind. vereinbar – 2) VHV: ind. Sonderklausel
Erweiterte Tierklausel (Marderbiss, Schäden durch Unfälle mit Tieren etc.)
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+1)
+2)
+
Schlossaustauschkosten
+
+
+
+3)
+
+
+
+
+
+4)
+
+
1) VHV: nach AKB – 2 ) Württembergische: Folgeschäden bei Tierbiss bis max. 3.000 Euro – 3) Ergo: individuell – 4) VHV: als Sonderklausel nach Diebstahl oder Raub, inkl. Kostenübernahme nach Verlieren oder Liegenlassen von Schlüsseln
Deckung von Kurzschlussschäden
+
+
+ 1)
+
+
+
+
+
+
+2)
+
–
1) AXA: bei der All-Risk-Deckung auch einschließlich Folgeschäden – 2) VHV: auch Schmorschäden an elektronischen Bauteilen versicherbar
Deckung von Brems-,
Betriebs- und Bruchschäden
+
+1)
+
+
+
+
+
+2)
+
+3)
+
+
1) Alte Leipziger: Sonderbedingung – 2) R+V: bei Nutzfahrzeugen und Anhängern – 3) VHV: auch für Pkw möglich
Prämienmodelle
Kostenbausteine:
Einzel-(SFR-)Prämien
+
+
–
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Stückprämien
+
+
+
+
+
+
+
+1)
+
+
+
+
Stückprämien nach
Stichtagssystem
+
+
+
+
+
+
+
–
+
+
–
+
Verlaufsrabattmodell
+
+2)
+3)
–
+
+
-
+
+
+4)
–
+
Jahrespauschalmodell
–
–
+
–
–
+
+
–
+
+
–
+
1) R+V: Stückprämien ab einem Fuhrpark von mind. 30 Fahrzeugen – 2) Alte Leipziger: Bonus-Malus-System – 3) AXA: als fester Flottenbeitragssatz, Änderung mit ind. Vereinbarung – 4) VHV: als Bonus-Malus-System
SB in Teil- und Vollkasko (TK/VK):
bis 2.500 Euro in TK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
+
+5)
+
+
+
+
bis 5.000 Euro in TK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
+
+5)
+
+
+
+
bis 10.000 Euro in TK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
+
+5)
+
+
+
+
bis 20.000 Euro in TK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
–
+5)
+
+
–
+
bis 2.500 Euro in VK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
+
+5)
+
+
+
+
bis 5.000 Euro in VK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
+
+5)
+
+
+
+
bis 10.000 Euro in VK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
+
+5)
+
+
+
+
bis 20.000 Euro in VK
+1)
–2)
+
+3)
+
+
–
+5)
+
+
–
+
1) Allianz: Kombinationen zwischen VK- und TK-SB sind ind. vereinbar – 2) Alte Leipziger: reine ind. Kalkulation – 4) Ergo: stets ind. Vereinbarung – 5) R+V: Individuell und im Rahmen der Analyse und Beratung sind alle SB-Modelle möglich.
bei den Modellen (außer Einzelprämien): Option der Vorausrabattregelung
–
–
–2)
+
–
+
–
+
+
+
–
+
1) AXA: wegen Versicherungssteuer-Problematik
Automatische Tarifanpassung nach J.3 AKB
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+1)
+
+
1) VHV: bei Einzel-(SFR-)Prämien
Allianz
Alte Leipziger
AXA
Ergo Gruppe
Gothaer
HDI-
Gerling
Provinzial Rheinland
R+V
Signal Iduna Gruppe
VHV
Württembergische
Zurich
automatischer AKB-/Bedingungswechsel für Bestandskunden bei Veränderungen
–
–
–
–
+/–
+1)
–
–
–
+2)
–
–
1) HDI-Gerling: Im Rahmen von Deckungseinschlüssen und Fahrzeugwechsel erfolgt auch ein Bedingungswechsel. – 2) VHV: in allen Flotte-Garant-Tarifen Garantie eines autom. Leistungs-Updates,
sodass Einzelverträge immer mit Einführung neuer AKB oder Produktgenerationen auf dem aktuellen Stand sind.
verpflichtendes
Meldesystem durch den VN
+
+
+
–
+/–
+
+
+
+
+1)
+
+
1) VHV: Kann-Klausel
bei Meldepflicht des VN für bestimmte Fahrzeuge (ab bestimmten Werten):
Versehensklausel
+
+
+
–
+/–
+
+
+
+
+
+
+
+ Vorsorgeversicherung
+
–
–
–
+/–
+
+
+
–
+
+
+
- grundsätzliches Beitragsregulativ für die Zukunft (z. B. GBT/EBT, Möglichkeit der Verlustvorträge, Bonus-Malus etc.):
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
- wenn ja, welche Varianten für welche Prämienmodelle?
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
1) Allianz: Verlaufsrabattmodell – 2) Alte Leipziger: Bonus-Malus-System bei Stückprämien möglich – 3) AXA: 1. automatische Beitragsabsenkung für Flotten ab 10.000 Euro Nettobeitrag, wenn die Flotte im Betrachtungszeitraum von zwei Jahren eine best. Quote erreicht, unabhängig davon, ob eine Bonus-Malus-Regelung besteht oder nicht. Automatismus gilt aber nur für Beitragsreduzierungen. Im Fall von negativen Schadensentwicklungen entscheiden ind. Verhandlungen. 2. versch. Varianten von Bonus-Malus-Regelungen: Versicherte Flotten erhalten bei gutem Schadenverlauf am Jahresende einen Bonus und zahlen bei schlechtem Schadenverlauf nach, wobei der Grundbetrag gleich bleibt. 3. versch. Varianten von Beitragsanpassungsmodellen: Bei einem guten Schadenverlauf reduziert sich der Beitrag für das Folgejahr, bei einem schlechten Verlauf erhöht sich der Beitrag für das Folgejahr. – 4) Ergo: ind. Vereinbarung – 5) Gothaer: alle Prämienmodelle, abhängig von Jahresbeitrag, ohne Schadenkappung – 6) HDI-Gerling: sämtliche Varianten befinden sich im Angebot – 7) Provinzial: für alle angebotenen Modelle gemäß individueller Vereinbarung – 8) R+V: Bonus-Malus-Modelle – 9) Signal Iduna: Stückpreis-, Festpreis-, Stichtagsmodell: verlaufsabhängig; bei negativem Verlauf Prämienerhöhung, gesondert vereinbar: Prämienerstattung bei positivem Verlauf (ggf. Verlustvortrag); bei Beitragssatzmodell: verlaufsabhängige Anhebung bzw. Senkung des Beitragssatzes – 10) VHV: alle Prämienmodelle nach ind. Abstimmung mit dem Kunden. Flotte-Garant 5+ produktseitig mit Bonus-Malus-Regelung (fünf Flottenverlaufsklassen: 25 % Bonus bis 20 % Malus, max. Umstufung von 2 Klassen je Jahr, nach der SQ des Vorjahres). – 11) Württembergische: Bei Flotten mit Stückprämien ist prozentuale Anpassung der Stückbeiträge im Folgejahr möglich; versch. GBT-Modelle, das verbreitetste: Jahresnettobeitrag abzügl. 30 % Verwaltungskosten abzügl. Schadenzahlungen + Reserven ist der Gewinn. Der verbleibende Gewinn wird zwischen VR und VN im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt. Max. Auszahlung an den VN beträgt jedoch 20 % des Jahresnettobeitrags. – 2) Zurich: modellunabhängig
bei Großschadenkappung: monetäre Auswirkungen nach Auftreten eines solchen
1)
2)
3)
4)
5)
6)
k. A.
7)
k. A.
8)
9)
10)
1) Allianz: k. A. – 2) Alte Leipziger: Bei einem Großschaden wird aufgrund der Kappung die Schadenquote des Vermittlers und des VN nicht enorm belastet. Beim Bonus-Malus-System wird somit der Kunde/Vermittler nicht übermäßig „bestraft“. – 3) AXA: KH-Schäden ab 50.000 Euro werden bei der Bonus-Malus-Abrechnung oder Beitragsanpassungsmodellen in Gänze nicht berücksichtigt. – 4) Ergo: ind. Vereinbarung – 5) Gothaer: keine Großschadenkappung aufgrund der hohen Verlustrisiken. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Kunde hat eine Kasko mit SB für seine Sattelzugmaschinen abgeschlossen. Die Jahresprämie beträgt 100.000 Euro. 20 Schäden liegen im Bereich des Selbstbeteiligung (SB), ein Schaden (Totalschaden einer Sattelzugmaschine) beträgt 150.000 €. Die Schadenquote (SQ) beträgt für den Versicherer 150 Prozent. Wäre eine Schadenkappung z. B. von 50.000 Euro vereinbart worden, würde nur dieser Betrag bei der Ermittlung einer GBT berücksichtigt. Die gekappte SQ betrüge 50 Prozent. Würde nun vereinbarungsgemäß ein Gewinn von 10 % ausgeschüttet werden, hätte der Versicherer in seinen Büchern 90.000 Euro Prämie mit 150.000 Euro Schadenzahlung = 167 % SQ zu berichten. – 6) HDI-Gerling: Der Schadensaufwand reduziert sich um den Schadenbetrag oberhalb der Kappungsgrenze, damit wird die Schadenquote besser. – 7) R+V: Eine Großschadenkappungsgrenze muss flexibel in Abhängigkeit der Fuhrparkgröße festgelegt werden. Im Gegenzug wird ein Großschadenbedarf berücksichtigt, der unabhängig vom Auftreten von Großschäden berücksichtigt wird. – 8) VHV: Die Großschadenkappung dient in einigen Fällen als Regulativ für EBT-Modelle. Bei Flotte-Garant 5+ in KH bei 50.000 Euro i. V. m. Bonus-Malus-Regelung – 9) Württembergische: Großschadenkappung wird nur zur Berechnung einer GBT eingesetzt – 10) Zurich: Relevanz innerhalb der Verlaufsbewertung
Optionale Zahlungsweisen für Beiträge:
- monatlich
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
- vierteljährlich
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
- halbjährlich
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
- jährlich
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Erhebung eines Ratenzahlungszuschlages bei unterjähriger Zahlungsweise
–
+
–1)
–
+/–
+
+
–
+
–2)
–
–
- wenn ja, wie viel (für welche Modalität)?
3)
4)
5)
6)
7)
8)
1) AXA: kein Ratenzahlungszuschlag im AXA-Flottenprodukt – 2) VHV: Im Individualgeschäft nach Kundenbedarf untersch. Zahlungsmodelle ohne Zuschlag möglich. Auch im Tarifgeschäft können unterjährige Rechnungen ohne Teilzahlungszuschlag erhoben werden. – 3) Alte Leipziger: monatl. 0,08983, quartalsweise 0,26825 + halbjährl. 0,50850 – 4) Gothaer: 0 bis 5 %, abhängig von der Zahlungsweise und dem Prämienvolumen – 5) HDI-Gerling: Bei halb- oder vierteljährlicher Teilzahlung werden, soweit bei einzelnen Wagnissen nichts anderes bestimmt ist, Zuschläge von 3 bzw. 5 % des Beitrags erhoben. – 6) Provinzial: Jede Zahlungsweise wird ind. kalkuliert – 7) R+V: Im Rahmen der Preisfindung wird die unterjährige Zahlung berücksichtigt. – 8) Signal Iduna: bei Stückpreis-, Festpreis-, Stichtagsmodell kein Zuschlag; bei Beitragssatzmodell: 1/2-jährlich 2 %, 1/4-jährlich + monatl. 5 %
internationale Versicherungsprogramme (IVP) für Kfz
+
–
+
–
–
+
–
–
–
–
–
+
wenn IVP:
- im eigenen Management
+
–
+
–
–
+
–
–
–
–
–
+
- und über Dienstleister
–
–
–
–
–
+
–
–
–
–
–
–
- oder über Dienstleister
–
–
–
–
–
+
–
–
–
–
–
–
IVP-Inhalte:
DIC/DIL
+/+
–/–
+/+
–/–
–/–
–/+
–
–
–
–
–
+/+
- Ausgabe 10/2011 Seite 91 (318.5 KB, PDF)