Das neue E-Kennzeichen für elektrisch angetriebene Autos ist noch wenig populär. Bis Anfang Dezember wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nur 2.772 Fahrzeuge mit dem im Oktober eingeführten Spezial-Nummernschild ausgestattet.
Das dem H-Kennzeichen für Oldtimer nachempfundene Nummernschild mit dem nachgestellten "E" qualifiziert die Elektromobile, Sonderrechte zu beanspruchen. Seit dem Sommer ermöglicht das neue Elektromobilitätsgesetz Kommunen beispielsweise, kostenlose Parkplätze für Elektroautos einzurichten oder Busspuren für den E-Autoverkehr freizugeben. Bislang nutzen die Städte und Gemeinden diese Möglichkeit aber kaum. Entsprechend wenige Vorteile bringt das E-Kennzeichen bislang.
Das E-Nummernschild kann seit Oktober für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge beantragt werden. Auch Plug-in-Hybridautos sind berechtigt, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Fahrzeuge aus anderen Staaten können die Zuteilung einer Plakette beantragen – sie ähnelt den Umweltzonen-Plaketten, trägt aber anstelle der Zahl ein "E" und ist blau gefärbt. Angebracht wird sie am Heck.
Im Oktober und November wurden in Deutschland insgesamt 3.058 reine E-Modelle neu zugelassen, dazu kamen rund 2.300 Plug-in-Hybride, die in der Regel die Anforderungen erfüllen. Ein Gutteil der Halter hat demnach offenbar auf die Beantragung eines E-Kennzeichens bislang verzichtet. (sp-x)