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Kalkulationsbasis in Litauen

29.06.2012 12:02 Uhr

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Kalkulationsbasis in Litauen

Teil 21: Litauen | Alina Ulinauskienė, Managerin in der Steuer- und Rechtsabteilung von Deloitte Litauen, erläutert grundlegende Regeln zur Besteuerung von Firmenwagen im südlichsten baltischen Staat.

— Welche Steuern erhebt Litauen auf Autos und speziell auf Firmenwagen?

In Litauen finden Steuern und Abgaben einschließlich Gebühren Anwendung, wenn das Fahrzeug registriert wird, Mehrwertsteuer bei Anschaffung, Verkauf und Leasing des Fahrzeugs sowie eine Besteuerung für die Nutzung.

Eine Steuer ist mit der Registrierung fällig. Gemäß dem litauischen Gesetzgeber muss der Besitzer das Fahrzeug bei Anschaffung auf seinen Namen registrieren lassen. Der Preis für die Registrierung beläuft sich zum Beispiel für ein gebrauchtes Fahrzeug der Kategorien M (M bedeutet drei Typen an Fahrzeugen: M1 = Pkw bis zu acht Sitzen ohne den Fahrer, M2 = Pkw mit mehr als acht Sitzen ohne den Fahrer und nicht mehr als fünf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, M3 = Pkw mit mehr als acht Sitzen ohne den Fahrer und mehr als fünf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht), das bei einem litauischen Händler gekauft wurde sowie für neue und gebrauchte massenproduzierte Fahrzeuge vom offiziellen Händler eines ausländischen Herstellers in einem anderen Land auf 43 Litauische Litas (LTL, ca. 12,50 Euro lt. Währungsrechner Handelsblatt online v. 7.6.2012 bei einem Wert von einem LTL = 0,2896 Euro).

Zusätzlich sind 52 LTL (ca. 15 Euro) für den Erhalt der Nummernschilder und für eine Fahrzeugüberprüfung 21 LTL (sechs Euro) zu zahlen. Die gesamte Gebühr summiert sich folglich auf 116 LTL (33,60 Euro).

Die Registrierung von Neuwagen der M-Kategorien, die vom Händlervertreter eines Herstellers in Litauen gekauft werden, kostet insgesamt 102 LTL (29,50 Euro): 50 LTL für die Registrierung und 52 LTL für die Nummernschilder. Die Fahrzeugüberprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

– Gibt es auch andere Abgaben wie Steuern auf CO2-Emissionen oder Mautgebühren?

Entsprechend den litauischen Gesetzen haben natürliche und rechtliche Personen eine Emissionssteuer zu zahlen, wenn sie die Umwelt durch bewegliche Quellen verschmutzen, die sie für geschäftliche Aktivitäten nutzen (Anm.: siehe Kasten rechts). Personen können davon ausgenommen werden, wenn:

sie ein Auto nutzen, das mit einem System zur Abgasneutralisierung ausgestattet ist,

oder sie ein Auto zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen und ihr Einkommen zu mehr als 50 Prozent daraus beziehen oder

es sich um Individuen mit individuellen Aktivitäten handelt, die auf Grundlage des persönlichen Einkommensteuerrechts das Privatfahrzeug für ihren Beruf nutzen oder

sie ein Fahrzeug nutzen, das mit Bio-Kraftstoff gemäß festgelegter Standards in den Regularien und Nachweisen läuft.

Die Sätze für die Emissionsabgabe werden zudem entsprechend den Indexpreisen für Konsumgüter und Dienstleistungen der litauischen Statistikbehörde jedes Jahr angepasst. Daneben kann die Emissionssteuer unter bestimmten Umständen für Fahrzeuge der Kategorie M2 und M3 wie Transporter reduziert werden. Die Gebühr ist für die Schadstoffemission zu zahlen und mit der entsprechenden Steuererklärung nicht später als 60 Tage nach Ende der Steuerperiode einzureichen.

– Haben Sie auch eine Kfz-Steuer?

Es wird keine Kfz-Steuer auf Pkw erhoben. Wir haben aber eine Kfz-Steuer, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nur für Lkw der Kategorien N2/N3 ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Anhänger der O4-Kategorie, Sattelauflieger und Transportmittel der N3/N4-Klasse zu zahlen ist. Für jeden dieser Fahrzeugtypen ist eine fixe Abgabe festgelegt, die sich zwischen 300 und 3.600 LTL (ca. 87 bis 1.043 Euro) bewegt. Diese ist jährlich an die Finanzbehörden abzuführen. Dabei ist nicht das Kalenderjahr relevant, sondern das Datum der technischen Inspektionen von Jahr zu Jahr.

Der litauische Staat hat auch Straßennutzungsgebühren eingeführt. Aber auch diese finden nur bei Bussen, Lkw und deren Fahrzeugkombinationen sowie bei speziellen Straßenfahrzeugen Anwendung und auch nur, wenn sie auf den Hauptstrecken gefahren werden, das heißt auf der A1 bis A18 in Litauen. Seit 1. Juli 2007 erhalten die Fahrzeugeigentümer oder -besitzer hierzu eine Bescheinigung in Form einer Vignette, wenn sie die Steuer gezahlt haben, und damit das Recht, auch die Straßen der höchsten Kategorie zu nutzen. Für Pkw ist keine Straßengebühr zu zahlen.

– Wie hoch ist die Mehrwertsteuer und handelt es sich um eine abzugsfähige Vorsteuer?

Generell beträgt die Mehrwertsteuer in Litauen auf Fahrzeuge 21 Prozent und die Anwendung im Falle von Firmenwagen hängt davon ab, ob sie gekauft oder geleast sind. Wenn das Auto in Litauen gekauft wurde, ist die Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig auf Pkw, die für den Transport von weniger als acht Personen ausschließlich dem Fahrer dienen, oder ein Fahrzeug der besagten Klasse, das der Kategorie Offroad zuzuordnen ist. Ausnahme davon bilden die Fälle, wenn es beabsichtigt ist, das gekaufte Fahrzeug zum Zwecke des Personentransports gegen Entgelt weiterzuverkaufen, zu leasen oder zu nutzen.

Darüber hinaus macht das litauische Gesetz bezüglich der Mehrwertsteuer zum Beispiel einen Unterschied zwischen Kurzzeitmiete – womit der durchgängige Besitz oder die Nutzung zu Transportzwecken eine Periode von 30 Tagen nicht überschreitet – und Langzeitmiete. Die Kurzzeitmiete eines Transportmittels unterliegt dem Standardsatz von 21 Prozent, vorausgesetzt, dass es physisch einem Kunden in Litauen weitergegeben wird. Wie die Langzeitmiete eines Transportmittels entsprechend zu versteuern ist, hängt hauptsächlich vom Kunden ab.

– Wie sind Leasingraten und laufende Kosten für Kraftstoff, Reparaturen etc. für Unternehmen steuerlich zu handhaben?

Die Kosten in Verbindung mit der Nutzung wie der Anschaffungspreis über die Abschreibungsdauer, Reparaturkosten und andere operative Aufwendungen sind aus körperschaftssteuerlicher Perspektive vom zu versteuernden Profit abzugsfähig. Dabei findet der Abschreibungsprozentsatz auf die Zeit von sechs Jahren für Pkw Anwendung, die nicht älter als fünf Jahre sind. Sind die Pkw allerdings in Kurzzeit gemietet, als Transportmittel oder für den Fahrschulunterricht im Einsatz, beträgt die Dauer nur vier Jahre. Für andere Fahrzeuge sind es zehn Jahre.

Bezüglich der Körperschaftssteuer gilt grundsätzlich Folgendes: Wenn die Fahrzeuge für geschäftliche Aktivitäten des Unternehmens genutzt werden, das heißt, Einkommen oder andere Resultate in Form von wirtschaftlichen Vorteilen damit erzielt werden, sind sie wie andere Anlagegüter anzusetzen. Der Anschaffungspreis wird den Kosten zugerechnet und vom Einkommen anteilig über die Abschreibungsdauer des jeweiligen Fahrzeugtyps abgezogen.

Der mögliche steuerliche Abzug schließt Kfz-Reparaturen und die mit dem Betrieb verbundenen Kosten für Kraftstoff, Reifen, Reinigungsmaterialien, Filter und andere Komponenten sowie die Zahlungen für technische Inspektionen, Reinigung, Kfz-Versicherung et cetera ein. Diese Kosten sind auch für Unternehmen steuerlich absetzbar, wenn das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken genutzt wird, unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil als erwerbsbezogenes Einkommen versteuert.

– Welchen Rahmen setzt der Gesetzgeber dann für die Besteuerung von Arbeitnehmern bei der Nutzung von Firmenwagen?

Prinzipiell ist die kostenfreie Nutzung eines Firmenwagens durch den Arbeitnehmer für private Zwecke als zu versteuerndes erwerbsbezogenes Einkommen zu behandeln und darauf persönliche Einkommensteuer, Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeitrag abzuführen.

Aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht ist dabei auch Folgendes zu beachten: Wenn das Unternehmen dem Arbeitnehmer das Fahrzeug zu seiner persönlichen Verfügung unentgeltlich bereitstellt, wird diese Nutzung aus Mehrwertsteuerperspektive als Erbringung einer Dienstleistung eingestuft, wenn die Vorsteuer durch das Unternehmen gezogen wurde. Aus diesem Grund wäre das Unternehmen gefordert, für die private Nutzung die Ausgangssteuer zu berechnen und an den Staat zu zahlen. Dieselbe Regel ist auch bei Kraftstoff, Reifen und den anderen Aufwendungen anzuwenden. Darüber hinaus sind die persönliche Einkommensteuer, Krankenversicherungsbeitrag und Sozialabgaben zu berücksichtigen. Wenn ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, ein Fahrzeug zu persönlichen Zwecken zu nutzen, erhält er einen geldwerten Vorteil, auf den Einkommensteuer, Sozialabgaben und der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten sind. Dabei steht der Arbeitgeber in der Pflicht, die Steuern einzubehalten.

Generell gibt es zwei Wege, die Sachleistung steuerlich festzusetzen: Zum einen ist es möglich, 0,75 Prozent – wenn der Kraftstoff auch enthalten ist – oder 0,7 Prozent – ohne Kraftstoff – vom tatsächlichen Fahrzeugpreis einschließlich Mehrwertsteuer monatlich ab dem 1. Januar der betreffenden Steuerperiode als zu versteuernden Vorteil zugrunde zu legen. Dies ist unabhängig davon anwendbar, wie viel Zeit die Person das Auto für private Zwecke nutzt.

Zum anderen können Unternehmen die Zeit messen, in der der Arbeitnehmer das Auto für private Zwecke nutzt, und ihm diese anteilig belasten. Basis dafür ist wiederum der Preis, den das Auto tatsächlich in der Miete kostet. Wenn ebenso die Kraftstoffkosten durch das Unternehmen getragen werden, muss bei dieser Methode auch hierfür der entsprechende Betrag zum erwerbsbezogenen Einkommen addiert werden.

Alle anderen Kosten wie Versicherung, Wartungs- und Reparaturaufwendungen, die mit der Privatnutzung in Verbindung stehen, werden nicht als zusätzliche zu versteuernde Sachleistungen für den Arbeitnehmer gesehen – unabhängig davon, welche der beiden genannten Methoden zur Ermittlung des geldwerten Vorteils verwendet wird.

Der persönliche Einkommensteuersatz auf das erwerbsbezogene Einkommen beträgt 15 Prozent und die Sozialabgaben bestehen aus zwei Teilen: Der Arbeitgeber hat einen Anteil von 30,98 Prozent und der Arbeitnehmer drei Prozent zu tragen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber sechs Prozent am gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitnehmerentgelt einbehalten.

Vielen Dank für das informative Gespräch!

| Interview: Annemarie Schneider

Emissionen | Abgabe nach Antriebsart

– Je nach Motortyp ist für jede Tonne an Emissionen eine Abgabe zu zahlen, die sich aus dem Kraftstoffverbrauch für das Fahrzeug innerhalb der Steuerperiode ergibt. Diese Beträge bilden die Steuerbasis pro Jahr, welche allerdings anhand der Entwicklung des allgemeinen Preisindexes (lt. statist. Behörden) angepasst werden.

Kraftstoffart

Steuersatz, in Litas (LTL) pro Tonne

Benzin

27 (ca. 7,8 Euro)

Diesel

28 (ca. 8,1 Euro)

Autogas

26 (ca. 7,5 Euro)

Erdgas

21 (ca. 6,1 Euro)

Serie

Kfz-Besteuerung

in Europa

Litauen | Steuern rund um Firmenfahrzeuge

Steuer bei Fahrzeugregistrierung (einschließlich Erhalt der Nummernschilder), die für Fahrzeuge der Kategorien M (darin auch Pkw) insgesamt zwischen 102 Litauischen Litas (LTL) (ca. 29,50 Euro) und 116 LTL (ca. 33,60 Euro) rangiert.

Jährliche CO2-Abgabe, die grundsätzlich je nach Motortyp und Kraftstoffverbrauch pro Tonne in Abhängigkeit vom Preisindex der statistischen Ämter angepasst und ermittelt wird.

Kfz-Steuer und Straßennutzungsgebühren lediglich für Lkw, Anhänger, Sattelauflieger und andere schwere Fahrzeuge – nicht für Pkw.

Mehrwertsteuer auf Fahrzeuge beträgt 21 Prozent. Sie stellt im Falle von in Litauen gekauften klassischen Pkw – mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Personenbeförderung gegen Entgelt – grundsätzlich keine abzugsfähige Vorsteuer dar. Beim Leasing unterschiedliche Handhabung nach Kurzzeit- und Langzeitmiete.

Kosten in Verbindung mit der Nutzung wie der Anschaffungspreis für das Fahrzeug respektive die Leasingraten, Reparaturkosten und andere operative Ausgaben für Unternehmen sind i. d. R. steuerlich abzugsfähige Aufwendungen.

Steht der Firmenwagen dem Arbeitnehmer unentgeltlich zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies prinzipiell zu einem geldwerten Vorteil, auf den Einkommensteuer, Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Zur Ermittlung des Vorteils gibt es zwei Methoden: 1) Monatlich 0,75 Prozent (wenn Kraftstoff inkludiert ist) oder 0,7 Prozent (ohne Kraftstoff) des tatsächlichen Fahrzeugpreises einschließlich Mehrwertsteuer werden in der jeweiligen Steuerperiode zugrunde gelegt. 2) Der zu versteuernde Anteil wird aus der Zeit ermittelt, die der Arbeitnehmer für die private Nutzung mit dem Fahrzeug verbringt.

Der Einkommensteuersatz auf das erwerbsbezogene Einkommen: 15 Prozent, Sozialabgaben darauf: 30,98 Prozent Arbeitgeber + drei Prozent Arbeitnehmer; gesetzlicher Krankenversicherungsbeitrag: sechs Prozent.

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