_ Das Business-Paket zählt zu den härtesten Währungen im hartumkämpften Flottengeschäft, aber nicht jeder Hersteller legt ein solches auf. Der Grund ist recht simpel: Die Ein-Prozent-Regel präferiert einen möglichst niedrigen Bruttolistenpreis (BLP), den der Firmenwagenfahrer versteuern muss, sofern er kein Fahrtenbuch führt. Und festverbaute Features verteuern diesen, wie unser Rechtsexperte Hans-Günther Barth verrät.
Vor vielen Jahren wurde demnach höchstrichterlich, also endgültig und ohne Revisionsmöglichkeit, am Beispiel der Navigation entschieden, dass alles, was fest in das Vehikel eingebaut ist, den Bruttolistenpreis im Sinne der Ein-Prozent-Regel erhöhe. Mobile Dinge wie Dachträger, Wendematte oder ein zusätzlicher Reifensatz erhöhen indes den BLP nicht. Zu beachten ist aber, dass die Technik fortschreitet und gerade Entertainmentsysteme oder Bluetooth- Freisprechanlage längst Standard sind, als festverbaute Elemente aber den Listenpreis erhöhen können.
Auf der anderen Seite führt an diesen Preistreibern im Dienstwagen kein Weg vorbei, denn das Auto ist ja primär der Arbeitsplatz, auch wenn er fast immer auch privat genutzt werden darf. Entscheidend sind hier die in der Car Policy des Unternehmens festgehaltenen Regeln, wie Michael Velte, Vorstandsvorsitzender des Verbandes markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF) und Geschäftsführer der Deutschen Leasing Fleet, betont: "Die geeigneten Modelle gibt es nur in der Verbindung verschiedener Parameter, wie Einsatzart und Einsatzzweck, TCO sowie die Firmenpolicy, insbesondere im Hinblick auf die interne und externe Wirkung von Firmenwagen als eine Visitenkarte des Unternehmens."
Was zunächst logisch klingt, geht schnell ins Mannigfaltige über, sobald jeder Fuhrpark seine individuellen Voraussetzungen und Ziele zum Packzettel seiner Flotte verdichtet. "Da es Vertriebler in den unterschiedlichsten Branchen gibt, gibt es nicht das eine klassische Fahrzeug für den Vertriebler", kommentiert dies auch Velte. Dennoch gibt der Verbandschef den Flottenmanagern Empfehlungen mit auf den Weg (siehe rechts "Empfehlungen").
Die Top Drei
Auch die neue Dataforce-Studie "Fuhrparkmanagement in deutschen Unternehmen", deren bislang unveröffentlichte Ergebnisse Autoflotte vorliegen, festigt das Bild, dass die Car Policy eine weite Spielwiese für jeden Flottenbetreiber ist. Die 557 befragten Fuhrparkmanager nannten ihre persönlichen Top-Drei-Ausstattungselemente den Marktbeobachtern aus Frankfurt. Dies mündete in einer Zahlenkolonne mit mehr als 1.300 Nennungen. Um hier einen Trend ablesen zu können, hilft es zu clustern.
Die Flottenstärke spielt überraschenderweise keine allzu große Rolle, wenn es um die Verteilung der wichtigsten Ausstattungsmerkmale geht. Blicken wir also einmal auf die Gruppe der mittelgroßen Fuhrparks, die sich in die beiden Segmente von 10 bis 24 und von 25 bis 49 Pkw aufsplittet. Für die entsprechenden Fuhrparkverantwortlichen sind die Features aus dem Multimediabereich, sprich Navi, Freisprechanlage und Radio, nahezu unentbehrlich. Dieses Trio wurde - abhängig von der Flottengröße - in nahezu jede zweite Top-Drei-Liste gewählt, die Zustimmung lag hier bei 49,3 bis 55,5 Prozent (siehe Grafik "Top-Drei-Ausstattungsmerkmale für Flottenmanager"). Für jeden fünften Entscheider (20,3 bis 21,2 Prozent) gehören die Komfortelemente wie Parksensoren, Klimaanlage und Sitze in jeden Dienstwagen. Etwas zurückhaltender sind die Manager beim Ordern der Bausteine für die Blöcke Technik (Automatikgetriebe, Xenon/LED, Tempomat) und Sicherheit (unter anderem Abstandwarner, Bremsassistent, Seitenwinkelassistent). Diese Cluster sind nur für 6,4 bis 8,0 Prozent respektive für 6,9 bis 11,3 Prozent der Befragten beim Dienstwagenkauf zwingend unter den drei wichtigsten Features zu finden.
Business-Pakete
Das Gros der Elemente findet sich bereits in den Business-Paketen der Hersteller wieder. Ein beispielhafter Blick auf die Modellpalette von fünf Herstellern verdeutlicht dies (siehe "Beispiele"). Die Zugabepolitik der Hersteller ist recht unterschiedlich und hängt neben der Marke stark vom Fahrzeugsegment ab. Mal ist das Business-Paket an ein bestimmtes Niveau gekoppelt und mal liefert die Grundversion schon wichtige Features für den Firmenwagenfahrer. Letzten Endes prägt aber jeder seine eigene Münze von einer der härtesten Währungen im Flottengeschäft.
Empfehlungen
Tipps des VMF-Vorstandsvorsitzenden Michael Velte zur Ausstattung
Must haves: Sicherheitsrelevante Ausstattungen mit hoher Bedeutung sind ohnehin heute serienmäßig. PDC (Parkhilfe), Sitzheizung und Navi sind ab gehobener Mittelklasse zwingend werksseitig dabei. Auch braucht es Schnittstellen für moderne Kommunikationsmittel wie Handy oder Tablet. Der Zubehörumfang muss zur jeweiligen Fahrzeugklasse und zur Motorisierung passen und sollte zwischen mindestens zehn und maximal dreißig Prozent von der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) für das Grundmodell liegen. Die Außenund Polsterfarbe ist ebenfalls von ganz erheblicher Bedeutung für den Wiederverkauf. So ist beispielsweise Schwarz/Schwarz für den Wiederverkauf immer eine optimale Kombination. In Summe sind sogenannte Business-Pakete grundsätzlich eine sehr gute Wahl.Nice to have: Die Grenze zwischen nice to have und sogar restwertschädlich ist fließend. Das gilt auch für die Vielzahl von Assistenzsystemen, wenn sie keinen wirklich signifikanten Einfluss auf die Fahrsicherheit haben und deutlich mehr dem Komfort dienen, zum Beispiel die automatischen Einparkhilfen in Fahrzeugen der Mittelklasse oder aus niedrigeren Segmenten.Restwertschädlich wird es in jedem Fall, wenn ein Fahrzeug keine beziehungsweise sehr wenig oder zu viel Sonderausstattung hat, beispielsweise im Wert von mehr als 30 Prozent vom UPE. Bei der Farbe sind Unifarben deutlich kritischer für die Wiederverwertung als Metallic. Uni Rot oder Blau können für einige Leasinggesellschaften ein K.O.-Kriterium für die Restwertübernahme werden. Protokoll: rs
- Ausgabe 03/2016 Seite 24 (670.9 KB, PDF)