Angesichts einer uneinheitlichen Vorgehensweise in den Ländern hat der ADAC an die Bundesländer und die Prüforganisationen appelliert, ab sofort auf die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung zu verzichten. Gemeint ist die Praxis, bei verspäteter Vorführung des Fahrzeugs zum Prüftermin nur die "Restlaufzeit" zugeordnet zu bekommen und nicht die vollen 24 Monate. Mittlerweile gebe es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich seien, so der Club. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle sei weder sinnvoll noch akzeptabel. Daher sollte die Regelung sofort fallen gelassen werden und nicht erst zum 1. April 2012. Im Zuge einer größeren Änderungsverordnung zum § 29 StVZO plant die Bundesregierung, die Rückdatierung ab diesem Datum bundesweit entfallen zu lassen. Die Regelung muss noch durch Bundestag und Bundesrat gehen. Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse. Auch dies lehnt der ADAC ab. "Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug", hieß es in der Mitteilung. (ng)