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GTÜ: Fehlende Software-Nachrüstung kann zur Außerbetriebsetzung führen

14.06.2018 09:12 Uhr
GTÜ: Fehlende Software-Nachrüstung kann zur Außerbetriebsetzung führen
GTÜ-Prüfingenieur mit HU-Adapter
© Foto: KDBusch/GTÜ

Ohne Update gibt es bei der Hauptuntersuchung keine Prüfplakette. Wer die gesetzte Frist verstreichen lässt, dem droht zudem die Stilllegung seines Autos.

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Wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hat die Bundesregierung erneut den bundesweiten Rückruf von mehr als 200.000 Fahrzeugen angeordnet. Vor diesem Hintergrund appelliert die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung an alle von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeughalter, die Software-Aktualisierung für Dieselfahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah im Autohaus aufspielen zu lassen.

Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) werde überprüft, ob das Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen habe oder nicht, betonen die GTÜ-Experten.. Denn betroffene Fahrzeuge müssten in der ihnen gesetzten Frist das Software-Update durchgeführt haben. Fehlt das Update, wird das Auto den Angaben zufolge als "erheblich mängelbehaftet" eingestuft und erhält keine Prüfplakette.

Wer seinen von der Abgas-Affäre betroffenen Diesel-Pkw nicht updaten lasse, muss zudem mit der zwangsweisen Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen. Die ersten Fälle, in denen Zulassungsbehörden die "zwangsweise Außerbetriebsetzung" angeordnet haben, wurden vor Kurzem bekannt. Weitere Stilllegungen drohen laut GTÜ in den kommenden Wochen. Betroffen seien davon rund 15.000 Diesel-Besitzer. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte Frist zur Nachrüstung gesetzt.

Rechtliche Bedenken zum Software-Update seitens des Pkw-Besitzers seien unbegründet: Auch im Falle einer Software-Aktualisierung blieben eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler beziehungsweise dem Hersteller bestehen, erklärt die GTÜ. (ah)

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