Die EU-Kommission fordert Klarstellungen im Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Fahrverbote für Diesel in deutschen Städten vermeiden will. Dies geht aus einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde hervor, über die am Dienstag zuvor die "Welt" berichtet hatte und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Grünen befürchten nun Rechtsunsicherheit.
Es geht um die geplante Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, wonach Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen - obwohl der EU-Grenzwert bei 40 Mikrogramm liegt. Die EU-Kommission hatte den Entwurf begutachtet und Mitte Februar passieren lassen.
Gleichwohl dringt sie in ihrer Stellungnahme auf Klarstellung in einigen Punkten. So werden Formulierungen zu möglichen Ausnahmen moniert, die für Handwerker- und Lieferwagen mit förderfähigen Minderungssystemen gelten sollen. Die Anforderung, "die in den räumlichen Anwendungsbereich für diese Förderung fallen" sei "diskriminierend und sollte vermieden werden", heißt es. Fahrzeuge mit nicht-deutschen Nachrüstungen dürften nicht diskriminiert werden.
"Das Schreiben der EU zeigt neue Rechtsunsicherheit auf", warnte Grünen-Vizefraktionschef Oliver Krischer in der 'Welt'. "Vermehrte Klagen und Prozesse könnten die Folge sein. Gerade ausländische Handwerker könnten sich in die Fahrverbotszonen klagen."
Die EU-Kommission fordert auch, im Gesetzentwurf darauf zu verweisen, "dass der Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid im Jahresmittel auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (nicht 50 Mikrogramm pro Kubikmeter) festgelegt ist". Sie betont zudem, Fahrverbote sollten nicht ausgeschlossen sein, falls nur sie die Überschreitung der Grenzwerte so kurz wie möglich halten könne. (dpa)