_ Viele Vorgaben zur Besteuerung von Firmenwagen, die Fahrer sowohl dienstlich als auch privat nutzen, haben in der Tschechischen Republik seit Jahren Bestand (siehe Autoflotte 11/2011 sowie die Zusammenfassung im Info-Kasten rechts oben).
Einige steuerliche und rechtliche Aspekte haben sich aber auch geändert. So ist beispielsweise die Mehrwertsteuer erhöht worden. Außerdem gelten seit Januar dieses Jahres neue Regelungen rund um das Financial Leasing von Firmenfahrzeugen. Grundlegende Änderungen umreißt die Steuerexpertin Pavlina Jirmannova, Tax Managerin bei Deloitte in Tschechien, im Interview.
_ Neben der gleichbleibenden jährlichen Kfz-Steuer auf dual genutzte Firmenwagen: Welche weiteren allgemeinen Steuern setzt der tschechische Staat auf Fahrzeuge und speziell auf Firmenwagen fest?
Auch wenn es die Firmenwagen in der Regel nicht betrifft: Es kommen noch Abgaben auf Fahrzeuge im Rahmen des Abfallgesetzes Nummer 185/2001 Coll., das 2009 in Kraft getreten ist, zur Anwendung. Auf Grundlage der Novelle sind folgende Zahlungen für die Kfz-Registrierung in Bezug auf Emissionsgrenzen zu erheben: Für die Registrierung von Fahrzeugen, welche die EU-Emissionsgrenze Euro 2 erfüllen: 3.000 Tschechische Kronen (CZK; Anmerkung: ca. 110 Euro laut Währungsrechner auf Handelsblatt online vom 29. Juni 2015 bei 1 CZK = 0,0367 Euro), für Kfz mit Euro-1-Norm 5.000 CZK (ca. 184 Euro) und mit Euro 0 10.000 CZK (ca. 367 Euro). Das Verkehrsministerium bereitet gegenwärtig eine weitere Novelle des Abfallgesetzes vor, das strikter werden soll. Auf Grundlage der geplanten Veränderungen könnten wohl folgende Entgelte fällig werden: für Kfz mit Euro 3 Emissionslevel 3.000 CZK, 5.000 CZK mit Euro 2 und 10.000 CZK mit Euro 1 und Euro 0. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, wann die Novelle wirksam wird.
_ Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen für dienstliche und private Reisen nutzt, entsteht auf dessen Seite nach wie vor ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von einem Prozent des Listenpreises einschließlich Mehrwertsteuer pro Monat und damit zwölf Prozent pro Jahr. Auf den Anteil an Privatfahrten sind 2011 zudem Gesundheits- und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten gewesen, die elf Prozent betragen haben. Hat sich hieran etwas geändert?
Der als privat anzusehende Nutzungsanteil auf Firmenwagen unterliegt immer noch der Gesundheits- und Sozialversicherung. Dieser beläuft sich 2015 auf 13,5 Prozent des Vorteils.
_ Vor vier Jahren betrug die Mehrwertsteuer auf Fahrzeuge 20 Prozent und stellte abzugsfähige Vorsteuer auf die geschäftlich veranlassten Aufwendungen dar. Hat diese Regelung noch Gültigkeit?
Die Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik ist inzwischen 21 Prozent und auf den Großteil der Aufwendungen auf geschäftlich genutzte Fahrzeuge auch abzugsfähige Vorsteuer. Hier sind keine weiteren Änderungen zu erwarten. Wenn das Fahrzeug auch privat gefahren wird, ist dafür jedoch ein Fahrtenbuch zu führen.
_ Gibt es etwas Neues aus körperschaftsteuerlicher Sicht für Unternehmen beim Einsatz von Firmenwagen?
Die Definition von Financial Lease wurde mit dem Einkommensteuergesetz eingeführt und ist seit Januar 2015 durch die folgenden Bedingungen definiert:
Erstens, wenn bei Vertragsabschluss a) nach Ablauf der vereinbarten Periode der Eigentümer des gebrauchten Gegenstandes die Nutzungsrechte daran für einen Kaufpreis oder kostenfrei an den Nutzer der Sache überträgt oder b) die Nutzerrechte zum Übertrag des Eigentümerschaft vereinbart ist.
Zweitens, der Kaufpreis nicht höher als der vom Eigentümer eingetragene kalkulierte Restbuchwert auf Basis des Einstandspreises ist, welcher dem Wert des Gegenstandes entspricht, wenn er gleichmäßig - ohne beschleunigte Abschreibung im ersten Jahr des Abschreibungszeitraums - abgeschrieben wird. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, beispielsweise in solchen Fällen, in denen der genutzte Gegenstand bereits zu 100 Prozent vom Eingangspreis abgeschrieben ist.
Drittens, wenn bei Vertragsabschluss für die Dauer des Financial Lease Folgendes an den Nutzer übertragen wird: a) die Rechte zur Verwendung des Leasinggegenstandes, b) die Verpflichtungen in Verbindung mit der Pflege des Leasinggegenstandes und c) die mit der Nutzung verbundenen Risiken.
Und viertens, die Mindestlaufzeit des Financial Lease erfüllt wird. Dies entspricht dem Mindestzeitraum der Abschreibung auf die Sachanlage gemäß der tschechischen Gesetzgebung. Diese beträgt fünf Jahre für Pkw. Diese Periode sollte in bestimmten Fällen um sechs Monate reduziert werden - was auch auf Pkw anwendbar ist.
Wie dem auch sei, in der Praxis hat die Mehrzahl der Financial-Lease-Verträge, die vor dem 1. Januar 2015 geschlossen wurde, bereits mit den ausgeführten steuerlichen Voraussetzungen übereingestimmt.
_ Zusätzlich hatte der Arbeitgeber bisher die Möglichkeit, die Kosten für eine Anzahl von drei Firmenwagen auf Basis einer Pauschalmethode steuerlich mit 60.000 Tschechischen Kronen (ca. 2.202 Euro) je Fahrzeug geltend zu machen und musste dafür auch keine Fahrtenbücher führen. Hat dies Bestand?
In diesem Zusammenhang sind uns momentan keine Änderungen bekannt. Diese Fahrzeuge können allerdings nur für rein dienstliche Zwecke genutzt werden und für weitere Aufwendungen wie für das Parken, einschließlich Kraftstoffkosten, kann die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
_ Sind in naher Zukunft weitere Neuerungen rund um die Besteuerung von Firmenwagen in der Tschechischen Republik zu erwarten?
Bis auf die erläuterte Novelle zur Abgabe bei Registrierung von alten Fahrzeugen haben wir aktuell keine Kenntnis von wesentlichen Änderungen.
_ Frau Jirmannova, vielen Dank für das informative Gespräch!
Interview: Annemarie Schneider
Firmenwagenbesteuerung in Tschechien
Alte und neue Regeln
- Die jährliche Kfz-Steuer auf Firmenfahrzeuge, die geschäftlich und privat genutzt werden, ist grundsätzlich gleich geblieben. Ermittlung nach denselben Prinzipien und in derselben Höhe auf Basis des Kfz-Typs, des Hubraums und des Alters. Je älter das Kfz, desto höher die Steuer. Die Staffelung erfolgt im Drei-Jahres-Rhythmus bis zum Maximum, das mit dem zehnten Jahr nach Erstzulassung beginnt.Beispiel Skoda Octavia 2.0 TDI - die ersten drei Jahre: 1.560 CZK p. a. (ca. 57 Euro), 4.-6. Jahr: 1.800 CZK p. a. (66 Euro), 7.-9. Jahr: 2.250 CZK p. a. (83 Euro), ab 10. Jahr: 3.000 CZK p. a. (110 Euro)- Zu versteuernder geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers bei Nutzung eines Firmenwagens für dienstliche und private Zwecke von einem Prozent des Listenpreises einschließlich Mehrwertsteuer pro Monat (zwölf Prozent p. a.)- Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte werden als privat eingestuft. Erstattet ein Unternehmen die Kosten dafür, ist die Kompensation zusätzlich zu versteuern.- Gesundheits- und Sozialversicherungsbeitrag auf den privaten Nutzungsanteil in 2015: 13,5 Prozent auf den Vorteil (2011: elf Prozent)- Nach wie vor haben die Arbeitnehmer auch ein Fahrtenbuch zu führen, um den dienstlichen und privaten Anteil der Fahrten für Arbeitgeber und der körperschaftsteuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten zu belegen. Grundsätzlich sind dann alle Aufwendungen für die geschäftliche Nutzung aus körperschaftsteuerlicher Perspektive für das Unternehmen als Leasingnehmer abzugsfähig.- Ausnahme: Aufwendungen für drei Fahrzeuge nach der Pauschalmethode mit 60.000 CZK p. a. (ca. 2.202 Euro) je Einheit l ansetzbar (5.000 CZK x 12). Für 3 Fahrzeuge sind es folglich 3 x 60.000 CZK = 180.000 CZK (ca. 6.660 Euro) p. a.- Die rein dienstliche Nutzung ist Voraussetzung. Alle weiteren Kosten wie fürs Parken oder Kraftstoff sind allerdings steuerlich nicht abzugsfähig.- Abschreibung bei gekauften Firmenwagen: sowohl degressiv als auch linear über fünf Jahre, wobei bei ersterer in den ersten Jahren der größte Anteil abgeschrieben wird. Linear mit 20 Prozent p. a.
- Ausgabe 08/2015 Seite 54 (215.9 KB, PDF)