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Fahrzeugrückgabe: Ungewisser Ausgang in der Praxis

02.05.2014 10:36 Uhr
Ringen um Gerechtigkeit: Fuhrparkleiter wünschen sich am Leasingende eine ausgwogene, transparente und nachvollziehbare Abrechnung.
Ringen um Gerechtigkeit: Fuhrparkleiter wünschen sich am Leasingende eine ausgwogene, transparente und nachvollziehbare Abrechnung.
© Foto: Alphaspirit/Fotolia

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Aus Sicht der Leasinggeber gelten für die Leasingrücknahme nicht nur klare Standards. Sondern man habe die einzelnen Prozesse vereinheitlicht und transparenter gemacht, heißt es. In der Ausgabe 5/14 der Autoflotte berichtet wir ausführlich im Titelthema Fahrzeugrückgabe darüber. Dort kommen auch Fuhrparkverantwortliche zu Wort, die sich zur Fahrzeugrückgabe – auf Wunsch meist anonym – äußern. Die Stimmen aus der Praxis, die wir im Folgenden aufführen, klingen da schon anders.

 

Kaufen statt Leasen –  Kalkulation einfacher
"Zum Thema Leasing kann ich nur sehr wenig sagen, da wir die Fahrzeuge in erster Linie kaufen. Meine bisherigen Erfahrungen mit der Leasingrückgabe sind aber sehr negativ. Das liegt aber daran, dass ein Anbieter vor einigen Jahren bekanntlich zugemacht hat und somit bei den Rückgaben zwar Gutachten von Dekra erstellt wurden, aber keineswegs irgendeine Kulanz zu erwarten war.
Bei VW hatten wir über unseren damaligen Händler geleast, der hat dann aber auch zugemacht und so mussten wir die Fahrzeuge bis ins über 100 Kilometer entfernte Chemnitz beziehungsweise Aue schaffen. Hier war ein Mitarbeiter von uns einen ganzen Tag mit dem Transporter unterwegs, um die Pkw zurückzugeben. Da wir auch dort kein Anschlussgeschäft tätigten, war man auch hier bei den Schäden extrem kleinlich.
Bei uns gilt seitdem die Devise: Erst wenn bei der von uns vorgenommenen Barwertberechnung das Leasing im Vergleich zum Kauf 1.500 Euro günstiger ist, kommt für uns Leasing überhaupt in Frage. Sicherlich haben wir in unseren Fällen jeweils ungünstige Situationen erwischt, aber: Beim Kauf weiß ich, was auf mich zukommt, und beim Leasing?"
Fuhrparkleiter aus Bayern, 300 Fahrzeuge

 

Ungleiche Flotten – Belastung abhängig von der Fahrzeugzahl
Leasingrückläufer waren und sind weiterhin ein eigenes Thema. Grundsätzlich hängt die Belastung stark von der Größe der Flotte und der Leasinggesellschaft ab. Hier entstehen die größeren Probleme bei den herstellergebunden Leasinggesellschaften.
Derzeit kann ich dies sehr gut einschätzen: Im letzten Jahr haben wir ein kleines Unternehmen mit wenigen Fahrzeugen übernommen. Diese Fahrzeuge sind bei einem Fahrzeughersteller geleast. Hier wird teilweise ohne Scham abgerechnet.
Die Rückgabekosten liegen ansonsten im Schnitt im dreistelligen Bereich. Einige Fahrzeuge gehen auch ohne Kosten zurück. Das ist in vielen Fällen nachvollziehbar, geht aber trotzdem nicht immer ohne Reklamationen.
Es handelt sich in der Regel um Karosserieschäden die gemäß Schadenkatalog in Rechnung gestellt werden können. Technische Mängel sind selten und werden nicht berechnet.
Den Rückgabeprozess halte ich zumindest beim aktuellen Leasinggeber für fair – das passt nach vielen Jahren der Zusammenarbeit."
Fuhrparkleiter aus Hessen, 1.000 Fahrzeuge

 

Häufige Probleme – Kosten oft über 1.000 Euro
"Probleme gibt es natürlich immer wieder. Wir selbst schauen bei den Endabrechnungen erst dann genauer hin, wenn die Schäden über 1.000 Euro liegen. Leider kommt das bei unserem Leasinggeber ALD sehr oft vor. Auch passiert es dann sehr oft, dass, wenn wir ein Gegengutachten anfertigen lassen möchten, es dann heißt, der Wagen sei bereits verkauft, und dann geht das Gezetere erst los.
Also gibt es fast immer Probleme, in seltenen Fällen geht auch ein Wagen, der Schäden hat, so durch ohne Nachzahlung. Anscheinend liegt das wohl daran, wer den Wagen begutachtet."
Fuhrparkleiter aus Hessen, 70 Fahrzeuge

 

Gutachter der LG – fader Beigeschmack
"Für jedes Fahrzeug, das zurück an die Leasinggesellschaft geht, erfolgt eine Schadenbewertung durch eine Sachverständigenorganisation. Die Schäden sind hierbei alle bildlich dokumentiert. Die Spanne der Nachbelastungen liegt zwischen 100 und 2.000 Euro, im Schnitt bei zirka 500 Euro.
Durch eine in 2012 verhandelte Schadenpauschale werden die Nachbelastungen bei zukünftigen Rückgaben nahezu entfallen. Die häufigsten Schäden hierbei sind Beulen und Kratzer.
In einem Schadenkatalog zur „Fairen Fahrzeugbewertung unabhängiger Leasinggesellschaften“ ist genau definiert, welche Schäden belastet werden dürfen bzw. welche über den normalen Verschleiß hinausgehen. Durch eine Minderwertmatrix wird sichergestellt, dass die Leasinglaufzeit sowie die Laufleistung bei der Bewertung eine Rolle spielen bzw. in Abzug gebracht werden.
Bei Fehlteilen erhalten wir ein Schreiben mit einer angemessenen Frist zur Nachsendung, zum Beispiel bei eingelagerten Rädern oder Schlüsseln.
Der Prozess ist insgesamt fair und transparent. Einzig, dass die Sachverständigenorganisation durch die Leasinggesellschaft vorgegeben wurde, hinterlässt einen faden Beigeschmack. In der Verhandlung des Rahmenvertrages war man nicht bereit, sich auf einen durch den Kunden vorgegebenen Sachverständigen zu einigen."
Fuhrparkleiter aus Nordrhein-Westfalen, 104 Fahrzeuge

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